Vollstreckungsbescheid
- katuscha
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Du könntest z. B. diese Vordrucke verwenden http://www.dgvb.de/vordrucke. Musst Du aber nicht, sie sind keine Pflicht.
cool danke. aber was kreutz ich bei VA an?
VA § 807 ZPO I1
VA § 802c ZPO I2
VA § 802d ZPO
??
Und noch eine Frage, kann der Gerichtsvollzieher direkt vollstrecken wenn ich den mit der Ausfertigung für den Gegner losschicke?
Brauch der nicht meinen Vollstreckungsausfertigung auch?
Oder wie bekomme ich die Zustellungsklausel auf den Titel?
VA § 807 ZPO I1
VA § 802c ZPO I2
VA § 802d ZPO
??
Und noch eine Frage, kann der Gerichtsvollzieher direkt vollstrecken wenn ich den mit der Ausfertigung für den Gegner losschicke?
Brauch der nicht meinen Vollstreckungsausfertigung auch?
Oder wie bekomme ich die Zustellungsklausel auf den Titel?
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
- Pepples
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Vielleicht solltest Du Dir die Mühe machen, hier mal die Threads zur ZV-Reform zu lesen.
Die grundsätzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen haben sich seit Deiner Ausbildung sicher nicht geändert, das solltest Du eigentlich noch wissen. Und natürlich muss Deine Ausfertigung mitgeschickt werden, das ist ja der eigentliche Vollstreckungstitel. Die andere Ausfertigung erhält ja der Schuldner im RAhmen der Zustellung.Und noch eine Frage, kann der Gerichtsvollzieher direkt vollstrecken wenn ich den mit der Ausfertigung für den Gegner losschicke? Brauch der nicht meinen Vollstreckungsausfertigung auch?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Pepples
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Wie kommst Du denn darauf? Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage, aber der VB ist vorläufig vollstreckbar.
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- Liesel
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Wieso? Er ist sofort vollstreckbar.
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OK, aber dann noch ne Frage, wäre es sinniger einen VAEV Antrag zu stellen oder gleich einen Pfüb?
Eine Frage noch, wie kann ich die Kosten, die mir der Gerichtsvollzieher kostet, auch vom Schuldner gleich mit einfordern?
Eine Frage noch, wie kann ich die Kosten, die mir der Gerichtsvollzieher kostet, auch vom Schuldner gleich mit einfordern?
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Für einen Pfüb brauchst du erstmal einen ordnungsgemäß zugestellten Titel. Dann könntest Du im Fall eines Pfübs die Kosten des GVZ dort mit geltend machen.
wenn Du den Titel nur zustellen lässt und den GVZ gleichzeitig beauftragst, nimmt der seine Kosten schon selbst mit rein - beantragst du ja auch so
wenn Du den Titel nur zustellen lässt und den GVZ gleichzeitig beauftragst, nimmt der seine Kosten schon selbst mit rein - beantragst du ja auch so
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi