Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sunnynixe
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#1

26.11.2013, 09:12

Hallo,

ich habe ein Mahnverfahren eingeleitet und nun einen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Allerdings habe ich auch den Vollstreckungsbescheid für den Antragsgegner erhalten.

Warum das?

Was mach ich nun damit? Dem Antragsgegner zusenden und nochmal zur Zahlung auffordern?
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Liesel
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#2

26.11.2013, 09:13

Habt ihr Parteizustellung beantragt?
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Sunnynixe
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#3

26.11.2013, 09:18

Wo beantragt man das?
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Sunnynixe
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#4

26.11.2013, 09:18

Schick ich die Ausfertigung für den Gegner nun dem Gegner? Und wenn ja, per Post?
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supibaerchi
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#5

26.11.2013, 09:21

Ordnungsgemäß zustellen müsstest du dann per GVZ. Wir lassen immer von Amts wegen zustellen
Liebe Grüße
Bärchi
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katuscha
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#6

26.11.2013, 09:21

Dann beauftragst Du denn GVZ mit der Zustellung und z. B. Abnahme der VA.

Die Zustellung über das Gericht beantragt man auf dem Fomular, mit dem man den Vollstreckungsbescheid beantragt (Zeile 5).
Sunnynixe
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#7

26.11.2013, 09:22

Ich bin total raus, bin grade wieder neu angefangen im Beruf..
Ich hab jetzt hier zwei Vollstreckungsbescheide liegen.. meinen u. den für den Gegner.
Muss ich den nun noch zustellen lassen? WEnn ja wie mach ich das?
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supibaerchi
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#8

26.11.2013, 09:23

s.o.

Den für den Antragsgegner per GVZ zustellen lassen.
Liebe Grüße
Bärchi
Sunnynixe
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#9

26.11.2013, 09:23

Okay, wenn ich nun den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung und der VA beauftrage, wie mach ich das dann?

Gibts da n Formular oder n Vordruck?/Muster?
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Sunnynixe
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#10

26.11.2013, 09:24

Okay, wenn ich nun den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung und der VA beauftrage, wie mach ich das dann?

Gibts da n Formular oder n Vordruck?/Muster?
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