Schuldner hat Grundbesitz verkauft! Vertrag anfechten? HILFE

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Demoncleaner
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#1

20.11.2013, 15:22

Hallo ihr Lieben!

Unser Mandant hat eine Forderung von knapp € 3.000,00 gegen den Schuldner.
Schuldner hat am 18.07.2013 die Vermögensauskunft (eV) abgegeben.
Mit notariellem Vertrag vom 10.07.2013 hat er seinen Grundbesitz an seine Eltern verkauft.
Kaufpreis € 192.000,00, Grundschulden bestehen in Höhe von € 240.000,00.
Außerdem ist im Vermögensverzeichnis vermerkt, dass der Kaufpreis an die Notarin gezahlt wird/wurde.

Kann ich den Vertrag jetzt irgendwie anfechten? Macht das Sinn?
Und wenn ja: Wem gegenüber muss ich anfechten?
Und auf welcher Grundlage.

Ich bin überfooordert! Hilfe! :bahnhof
peppo
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#2

20.11.2013, 15:37

Habt ihr auf dem betreffenden Grundstück eine Zwangshypothek oder Grundschuld eingetragen?

Außerdem:

€ 240.000 Grundschuld ≠ Valuta der zugrundeliegenden Kreditschuld
Demoncleaner
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#3

20.11.2013, 15:38

Nein, haben wir nicht. Habe das Vermögensverzeichnis erst diese Woche bekommen und gesehen, dass er so kurz vor dem eV-Termin Grundbesitz verkauft hat. :(
Demoncleaner
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#4

21.11.2013, 13:17

Kann mir denn keiner helfen? :oops:
Jupp03/11

#5

21.11.2013, 13:18

Mit dem Titel GB-Auszug und den Kaufvertrag beim Grundbuchamt anfordern.
Demoncleaner
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#6

21.11.2013, 13:29

Ach ja? Das geht so einfach? Und dann?
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Kanzleihund
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#7

21.11.2013, 13:50

Müsste man wohl auch noch in Erfahrung bringen, in welcher Höhe das Grundpfandrecht valutiert.

Anfechtung erfolgt nach Anfechtungsgesetz mit der Folge, dass die Eltern die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden müssen. Voraussetzung ist aber, dass das Grundstück nicht wertausschöpfend belastet war.
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Demoncleaner
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#8

30.12.2013, 09:30

Kanzleihund hat geschrieben:Müsste man wohl auch noch in Erfahrung bringen, in welcher Höhe das Grundpfandrecht valutiert.

Anfechtung erfolgt nach Anfechtungsgesetz mit der Folge, dass die Eltern die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden müssen. Voraussetzung ist aber, dass das Grundstück nicht wertausschöpfend belastet war.
Wem gegenüber erkläre ich denn die Anfechtung des notariellen Vertrages? Hab sowas noch nie gemacht... :oops:
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Kanzleihund
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#9

30.12.2013, 10:24

Da wird nix erklärt; es wird auf "Duldung der Zwangsvollstreckung" geklagt. Gegner sind die Eltern des Schuldners.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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