Zwangsvollstreckung gegen einen Restaurantbetreiber

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
peppo
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#11

20.11.2013, 14:13

In Zukunft Schufaanfrage bzw. Vollstreckungsportal direkt bei Mandatserteilung oder aber anfangen, mit Vorschussrechnungen zu arbeiten. Da erkennt man die Zahlungsmoral oft schon bevor es zu spät ist und bereits ein noch kostenintensiveres Verfahren mit Terminen, Berufungsinstanz etc. durchlaufen wurde.
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AliceImWunderland
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#12

26.11.2013, 11:08

Das versuche ich meinem Chef auch immer klar zu machen. Aber es will in sein Kopf irgendwie nicht rein. Seine Predigt ist immer: "wenn man nur noch gegen Vorschuss arbeitet, kommen die Leute nie wieder...." Ich sehe das anders: dann haben wir wenigstens nicht umsonst gearbeitet... :pfeif
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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