Kassenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#1

19.11.2013, 12:47

Hallo!

Ich muss eine Kassenpfändung vornehmen. Leider weiß ich gerade echt nicht wie ich das mit dem neuen Formular für ZV-Aufträge machen soll. Eigentlich, so behaupte ich von mir, bin ich was das anbelangt ganz gewieft aber gerade komme ich einfach nicht weiter.

Ferner frage ich mich gerade ob ich mein EB von Anwalt zu Anwalt im Original mit an den GVZ schicken muss oder in Kopie.

Hiiiilfe!

:D
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

19.11.2013, 13:08

Es gibt kein vorgeschriebenes Formular. :wink:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#3

19.11.2013, 13:41

Es gibt dieses GV 6 Formular das verwendet werden soll für alle Aufträge außer Räumungsaufträge. Oder sehe ich das falsch?
Ist doch neu vorgeschrieben.
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

19.11.2013, 13:42

Nein, beim Vollstreckungsauftrag ist derzeit noch kein Formular vorgeschrieben.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#5

19.11.2013, 14:26

Vorgeschrieben vielleicht wirklich nicht - mein Fehler.

Selbstgeschriebene Aufträge kommen allerdings mit einem Vermerk des GVZ zurück, man solle doch bitte den neuen Antrag nutzen.

Das ist ja jetzt auch nicht meine Frage gewesen. Meine Frage war, was muss ich ankreuzen in diesem "neuen" Antrag.
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

19.11.2013, 14:42

Bei der Kassenpfändung kenne ich allerdings auch keinen "neuen Antrag". Wir haben daher bisher immer frei formuliert....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

19.11.2013, 14:45

Piwi12 hat geschrieben: Selbstgeschriebene Aufträge kommen allerdings mit einem Vermerk des GVZ zurück, man solle doch bitte den neuen Antrag nutzen.
Dann soll der GVZ die Rechtsgrundlage mal dazu nennen. :roll:

Ich habe noch nie den Vordruck benutzt und auch noch keine Monierung erhalten.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#8

19.11.2013, 14:57

[/quote]

Ich habe noch nie den Vordruck benutzt und auch noch keine Monierung erhalten.[/quote]

:zustimm
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#9

19.11.2013, 16:51

Wenn ich vollstrecke habe ich allerdings nicht wirklich Lust und Zeit mich mit dem Gerichtsvollzieher darüber zu streiten wieso, weshalb, warum er welchen Antrag wie haben möchte.

Da muss es schnell gehen.

Dann formuliere ich mal frei. Lieben Dank an alle!
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
Antworten