eV nach altem Recht 29.09.2011 erg. nach neuem Recht?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mona85
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#1

24.10.2013, 10:35

Ich brauche Hilfe!!

Der Schuldner hat die eV am 29.09.2011 abgegeben. Es erfolgte nunmehr der Hinweis durch die jobcom, dass kein ALG II mehr gezahlt wird. Demnach scheint der Schuldner nunmehr eventuell in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.

Kann ich eine Ergänzung der alten eV beantragen oder die neue Abnahme der VA?

Laut den hier bekannten Urteilen sind die Meinungen über die Sperrfrist verschieden. RA-Micro sagt mir beim Stellen des Antrages auf erneute VA, dass die Sperrfrist eventuell abgelaufen ist.

Ich habe die Suchfunktion genutzt bin aber leider nicht schlauer als vorher.
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Anahid
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#2

24.10.2013, 12:05

Du kannst die neue Abgabe beantragen (und in diesem Fall ist der Ablauf der Sperrfrist egal). Hier liegen eindeutig wesentliche Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vor.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mona85
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#3

24.10.2013, 12:33

:thx
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