Hallo,
der Schuldner hat gegen MB WS eingelegt wir haben die GK eingezahlt und es geht vor gericht, jedoch hat der schuldner sich gemeldet und wir sind einen vergleich eingegangen. Der Schuldner hat auch jetzt alles bezahlt.
Ich muss doch jetzt die Klage zurücknehmen und anschließend ein einfaches Schreiben an Gericht ansetzten mit der Bitte uns die GK zurückzuerstatten oder?!
LG
Klagerücknahme
- Riverside
- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3875
- Registriert: 21.06.2013, 10:04
- Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
- Wohnort: Oberpfalz
habt ihr den Anspruch denn schon begründet? Ist das Verfahren überhaupt schon ans streitige Gericht abgegeben worden?
Im Zweifelsfall - wenns schon am streitigen Gericht ist - würde ich eine Erledigterklärung machen (Klagerücknahme = Kostenlast beim Kläger), denn im Verzug war der Schuldner ja offenbar?
Und die Einigungsgebühr abrechnen!![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Im Zweifelsfall - wenns schon am streitigen Gericht ist - würde ich eine Erledigterklärung machen (Klagerücknahme = Kostenlast beim Kläger), denn im Verzug war der Schuldner ja offenbar?
Und die Einigungsgebühr abrechnen!
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
![Bild](http://smileys.chatsmileys.de/sm_fairytale_rapunzel3.gif)
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
![Bild](http://smileys.chatsmileys.de/sm_fairytale_rapunzel3.gif)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3309
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Wenn die von den Vorrednern erwähnten Verfahrenskosten (einschl. Einigungsgebühr, wenn diese ausdrücklich von der Gegenseite übernommen wurde) komplett beglichen wurden, dann kann die Hauptsache für erledigt erklärt und mitgeteilt werden, dass auf eine Kostenentscheidung verzichtet wird.