Pfändungs -und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

11.03.2008, 08:10

Nun ja... die Wahrscheinlichkeit liegt zwar bei ner sehr geringen Quote, aber ja... Das muss rückerstattet werden.
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lucy1510
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#12

11.10.2013, 11:13

Ich muss mich hier mal dran hängen.

Wir diskutieren hier gerade, was richtig und was falsch ist. Und zwar beantragen wir einen Pfüb auf Anspruch des Bankguthabens. In dem neuen Formular sind ja alle Ansprüche aufgeführt.

Frage: Wäre es falsch, beim vorliegenden Anspruch, die Herausgabe der Lohnabrechnungen zu verlangen? Würde dies vom Rechtspfleger moniert werden?

Viele Grüße und vorab schon mal Danke.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
tiko73

#13

12.10.2013, 17:50

M.E. kannst du die Herausgabe der Lohnabrechnungen nur pfänden, wenn du auch den Lohn pfändest. Du könntest allerdigns die Herausgabe der Kontoauszüge (beim Schuldner) pfänden :-)
Schnippelchen
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#14

14.10.2013, 09:57

Hallo, ich hätte da auch mal wieder ne Frage....
Ich habe einen PfüB gemacht und blöderweise gleich das zweite Häkchen (...mit der Aufforderung nach § 840 ZPO... ) auf dem Antrag vergessen. Nun sagt der Drittschuldner, dass sie keine Auskunft geben, da wir das Häkchen beim Antrag nicht gemacht hätten. Nun meine Frage: Kann ich diesen Antrag nachträglich stellen (bei dem GV oder wo?) oder muss ich einen komplett neuen Pfüb machen?

Liebe Grüße
supibaerchi
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#15

14.10.2013, 13:55

ich hatte das auch schon vergessen und hab dann einfach nochmal den gvz beauftragt mit "zustellung mit Aufforderung nach § 840 ZPO". hatte dieser dann auch anstandslos gemacht
Liebe Grüße
Bärchi
Schnippelchen
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#16

24.10.2013, 13:56

Danke Bärchi,

was hast du denn da noch alles beigefügt?
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