Zwangsvollstreckungsandrohung ab wann???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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turotipse
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#1

10.10.2013, 09:03

Guten Morgen Ihr Lieben,

hab ne kurze Frage:

Wir haben Urteil am 04.10. erhalten. Gestern (09.10) kam ein Schreiben des gegnerischen RA, womit dieser die ZV androht und seine Kosten dafür verlangt.

Ist das nicht viel zu früh? Unsere Mandanten haben doch zwei Wochen Zeit, ab 04.10., den ausgeurteilten Betrag zu zahlen!

???
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Tigerle
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#2

10.10.2013, 09:05

Er kann zwar schon jetzt die Androhung der ZV an Euch schicken, aber die Gebühren dafür erhält er erst, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass er auch gleich einen ZV-Auftrag hätte stellen können.
turotipse
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#3

10.10.2013, 09:08

Na hätte er ja eben nicht stellen können, weil die Frist von zwei Wochen doch noch gar nicht um ist.
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Tigerle
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#4

10.10.2013, 09:10

Dann bekommt er keine Gebühren dafür, aber deswegen kann er Euch trotzdem die Androhung der ZV schicken.
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Frau Cindy
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#5

10.10.2013, 09:13

Vielleicht ist es auch einfach noch zu früh für mich, aber wo steht denn bitte, dass ein Schuldner zwei Wochen Zeit hat, eine Forderung aus einem Urteil zu begleichen? :kopfkratz Ist doch kein KFB.

Und Tigerle hat Recht. Sofern die ZV-Voraussetzungen noch nicht vorliegen, kann der RA keine Gebühren für die Aufforderung geltend machen. Auffordern kann er selbstverständlich.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
tiko73

#6

10.10.2013, 22:01

Es ist durchaus möglich, dass der Gegner schon die vollstreckbare Ausfertigung hat, wenn euch das Urteil am 04.10. zugestellt wurde (soll ja auch schnelle Gerichte geben ;-)). Sollte das der Fall sein, darf er durchaus die ZV-Gebühr berechnen bei der Vollstreckungsandrohung.
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