Ich benötige mal dringend Euren fachmännischen Rat, ich mache nicht so oft ZV-Sachen.
Hier nun mein Problem:
Wir haben zuerst einen normalen ZV-Auftrag mit Abnahme der Vermögensauskunft gestellt. Da die Schuldnerin zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen ist, hat die GVZ´in den Antrag weiter zur Erteilung eines Haftbefehls an den Richter gegeben, der hat nun einen Haftbefehl erlassen.
Danach haben wir einen Verhaftungsauftrag gestellt, der jedoch von der GVZ´in nicht durchgeführt werden konnte, weil sie die Schuldnerin nach mehrfachen Vollstreckungsversuchen zu verschiedenen Tageszeiten nicht angetroffen hat, obwohl die Schuldnerin arbeitslos ist.
Jetzt meine Frage...was kann ich noch machen, um unsere Forderung durchsetzen zu können? Was haltet ihr für sinnvoll?
Ich euch bereits im Vorfeld für zahlreiche Vorschläge.
Hilfe...Haftbefehl liegt vor...Schuldner nicht antreffbar
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Wäre ein Antrag auf Erteilung eines Durchsuchungsbeschlusses evtl. sinnvoll?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Sinnvoll wäre ein solcher Antrag eigentlich nur, wenn die Forderung entsprechend hoch ist. Wenn Dir der Durchsuchungsbeschluss vorliegt und die Wohnung zwangsweise geöffnet wird, kann das schon mal 200-300 EUR extra kosten. Meist lohnt sich das nicht. Und wenn die Schuldnerin wiederum nicht da ist und nichts pfändbares in der Wohnung vorzufinden ist, hat die ganze Aktion -außer erheblicher Mehrkosten für den Mandanten - nichts gebracht.
War die GVin schon zu verschiedenen Tageszeiten dort?
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Es geht hier um ca. 2.000,00 €...die GVin hatte die Schuldnerin zweimal geladen und war dann an 5 verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten bei der Schuldnerin vor Ort...ohne Erfolg.
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Ich klink mich hier mal ein.
Wir haben quasi das gleiche Problem, Schuldner hat jedoch sogar Klingel- und Namensschild entfernt, ist aber nach wie vor dort gemeldet.
Jetzt habe ich eben mit der zuständigen GVZin die weiteren Möglichkeiten besprochen. Da kam was ganz "nettes" bei rum, wovon ich so noch gar nichts wusste, vielleicht ist das ja was für euch:
Wenn man die Durchsuchung durchführt und der/die Schuldner/in nicht anwesend ist, muss hinterher ja ein neues Schloss eingebaut werden. Dem Schuldner hinterlässt man eine Mitteilung, dass er die neuen Schlüssel dann an der nächsten Polizeidienststelle abholen kann. Mit der Polizei müsste dann vereinbart werden, dass diese bei Eintreffen des Schuldners umgehend den zuständigen GVZ informieren, damit dieser vorbeikommt und die Verhaftung vornimmt. Allerdings muss hier schon einiges zusammenkommen, dass das klappt. Denn wenn GVZ dann grad in nem eV-Termin sitzt, dann wird das wohl nix und die Polizei kann den Schuldner nicht ewig festhalten.
Also eher so ein kleiner Denkanstoß. Wenn jemand noch ähnlich kreative Ideen hat (die möglichst nicht allzu kostenintensiv sind), dann her damit
Wir haben quasi das gleiche Problem, Schuldner hat jedoch sogar Klingel- und Namensschild entfernt, ist aber nach wie vor dort gemeldet.
Jetzt habe ich eben mit der zuständigen GVZin die weiteren Möglichkeiten besprochen. Da kam was ganz "nettes" bei rum, wovon ich so noch gar nichts wusste, vielleicht ist das ja was für euch:
Wenn man die Durchsuchung durchführt und der/die Schuldner/in nicht anwesend ist, muss hinterher ja ein neues Schloss eingebaut werden. Dem Schuldner hinterlässt man eine Mitteilung, dass er die neuen Schlüssel dann an der nächsten Polizeidienststelle abholen kann. Mit der Polizei müsste dann vereinbart werden, dass diese bei Eintreffen des Schuldners umgehend den zuständigen GVZ informieren, damit dieser vorbeikommt und die Verhaftung vornimmt. Allerdings muss hier schon einiges zusammenkommen, dass das klappt. Denn wenn GVZ dann grad in nem eV-Termin sitzt, dann wird das wohl nix und die Polizei kann den Schuldner nicht ewig festhalten.
Also eher so ein kleiner Denkanstoß. Wenn jemand noch ähnlich kreative Ideen hat (die möglichst nicht allzu kostenintensiv sind), dann her damit
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Wir haben hier derzeit auch zwei solcher unantreffbaren Schuldner.
In einem Fall haben wir jetzt den sog. Nachtbeschluss beim Gericht beantragt. Wenn der durch ist, geht der GVZ evtl. mal am Wochenende hin und versucht ihn dann anzutreffen.
Im zweiten Fall will es der GVZ nochmal ohne versuchen, aber auch ein letztes Mal.
In einem Fall haben wir jetzt den sog. Nachtbeschluss beim Gericht beantragt. Wenn der durch ist, geht der GVZ evtl. mal am Wochenende hin und versucht ihn dann anzutreffen.
Im zweiten Fall will es der GVZ nochmal ohne versuchen, aber auch ein letztes Mal.
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bei Vorliegen des HB braucht es keinen gesonderten Durchsuchungsbeschluss, der ist sozusagen inklusive.
Beim Nachtbeschluss scheiden sich die Geister: es gibt Entscheidungen, die den NB im HB inkludiert sehen, andere hingegen nicht. Ich würde vorab mit dem GV telefonieren, ob ihm der HB zur Vollstreckung zur Unzeit reicht.
Beim Nachtbeschluss scheiden sich die Geister: es gibt Entscheidungen, die den NB im HB inkludiert sehen, andere hingegen nicht. Ich würde vorab mit dem GV telefonieren, ob ihm der HB zur Vollstreckung zur Unzeit reicht.