Ratenzahlung über Gerichtsvollzieher als Urlaubsvertretung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kasimir1603
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#1

04.10.2013, 12:40

Ganz ehrlich - ich will so ZV-Sachen nich aufm Tisch haben und schon gar net, wenn die Akte 2 Leitzordner umfasst *omg* :pfeif

Ich brauch mal wieder Hilfe.

Im Januar 2013 ZVA an GVZ, 2 Akten - 2 verschiedene Gläubiger aber die gleiche Schuldnerin. Die zahlt in beiden Sachen je 3 Raten über den GVZ, in der einen Sache zuletzt im September 2013, in der anderen zuletzt im Juli 2013. Es sind in beiden Sachen noch hohe Restforderungen offen. Jetzt schickt der GVZ die ZV-unterlagen in beiden Sachen retour an uns und teilt mit, dass die SCHu der Abnahme der ev widersprochen hat wg. § 802b ZPO und die Forderungen in Raten zahlt. Außerdem hat er die Sachen ja nur vertretungsweise für den anderen GVZ übernommen, der wäre ja jetzt auch schon seit Juni 2013 wieder da. Schu wurde darauf hingewiesen bla bla wg. Verzug mehr als 2 Wochen usw. Aber wieso schickt der uns das jetzt zurück? auf dem Titel sind die bisherigen TZ vermerkt. Muss er nich die Unterlagen behalten, den Auftrag zu Ende führen oder an den anderen - zuständigen - GVZ weitergeben, wenn er nur Urlaubsvertretng war? Aber wieso betreut der das dann über Monate (Jan.-Sept.???). In meinem Skript zur ZV-reform steht das der GVZ die Unterlagen behalten muss. Der GVZ is wohl auch a weng schwierig. Aber bevor ich den anruf, möchte ich das genau wissen.
Ciao Kasi

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#2

04.10.2013, 13:52

Ich hab das jetzt in einem ähnlichen Fall (aber ohne fette Leitzordner :lol: ) so gehandhabt, dass wir den Auftrag ruhend gestellt haben, solang der Schuldner Raten zahlt, aber die Unterlagen bleiben beim GV in der Zeit.

Aber einfach so zurückschicken ist doch auch nicht :shock: da muss er doch iwas abschließendes veranlassen?!
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Kasimir1603
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#3

04.10.2013, 14:00

der is eh a weng komisch sagt Chef. Der hat sich wohl gedacht - aus den Augen aus dem Sinn und ab dafür :motz
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silvester
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#4

04.10.2013, 17:03

Zieht der GV die Raten ein, so verbleiben die Akten natürlich bei ihm. Ist er örtlich nicht (mehr) zuständig, so hat er den Sonderakt komplett an den nunmehr zuständigen GV abzugeben. Die Rücksendung an den Gläubiger ist falsch. Gibt der Gläubiger die Unterlagen an den jetzt zuständigen GV, so handelt es sich noch immer um den Auftrag, d.h. die bisher erhobenen GV-Kosten sind anzurechnen.

Wird der Auftrag vom Gläubiger - etwa wegen einer Ratenzahlung an ihn - unbefristet ruhend gestellt, so hat der GV die Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger zurückzugeben. Bei einer befristeten Ruhendstellung verbleiben unter bestimmten Bedingungen die Unterlagen beim GV.
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#5

04.10.2013, 19:33

:thx
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