Hallo,
mir geht es bei der Anforderung des Vermögensverzeichnisses um eine Sache vor dem 01.01.2013. Wie sieht es da aus?
Gruß
trixie
Unterbrechung der Verjährung
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Ich würde sagen, nein. Für mich ist eine Anfrage/Anforderung keine wirkliche Handlung der Zwangsvollstreckung (Versuch das Vermögen vom Schuldner zu bekommen). Der Gerichtsvollzieher sollte, meiner Meinung nach, auf alle Fälle mit der Vollstreckung beauftragt werden, wenn man Verjährung verhindern will. Wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, dann weißt einen der GV ja dann darauf hin und es wird der Antrag auf Abschrift an die Schuldnerkartei weitergeleitet. Aber das war dann ein wirklicher Zwangsvollstreckungsversuch.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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Eine bloße Anfrage bei der Schuldnerkartei ist keine Vollstreckungshandlung und löst keine Unterbrechung der Verjährung für die Zinsen aus. Eine Einholung des Vermögensverzeichnisses bei der SChuldnerkartei hingegen ist eine Vollstreckungsmaßnahme, welche auch die Verjährungsfrist unterbricht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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