ZV gg GbR, Probl. die ist aufgelöst, Gesellschafter hat neue

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
marija
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#1

25.09.2013, 16:29

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob es einer Titelumschreibung bedarf und man noch mal die ZV versuchen kann.

Fall:
2011 Klage gg LE X Max Mustermann GbR, vert. durch Max Mustermann,
so gewonnen und Titel erhalten.

ZV versucht erfolglos. Nun teilt der Gerichtsvollzieher mit, die LE X gäbe es nicht mehr.

Meiner Meinung nach wäre eine ZV gg den Max Mustermann persönlich doch machbar????

Und nun das noch verwirrendere, die LE X gibt es nicht, googel wirft aber aus, gleiche hompageadresse, das nunmehr eine xyz.de Max Mustermann GbR existent ist.

Nicht bekannt ist ob es sich hierbei nur um eine Namensänderung, Aufkauf, Verschmelzung handelt.

ABER: wenn doch Max Mustermann persönlich haftet, neben der alten GbR dann muss man doch auch in die neue GbR, wo er Gesellschafter ist rein können, oder????

Braucht es hier eine Titelumschreibung auf MAx persönlich?
Eine Umschreibung auf die neue GbR wäre wohl nicht so einfach zulässig, wenn nicht geklärt ist ob es hier eine Rechtsnachfolge gibt?

Kann mir einer Helfen????
Jupp03/11

#2

25.09.2013, 16:53

Wenn kein Schuldtitel gegen MM vorliegt, Pech gehabt. Ein Titel allein gegen die GbR reicht nicht aus, um MM in Anspruch nehmen zu können.
Wer war denn 2011 alles Gesellschafter? MM wohl kaum allein.
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Anahid
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#3

25.09.2013, 18:15

marija hat geschrieben:Braucht es hier eine Titelumschreibung auf MAx persönlich?
Du kannst den Titel nicht auf den Gesellschafter umschreiben. Ihr hättet von Anfang an einen Titel gegen die GbR und jeden einzelnen Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner erwirken müssen. Ganz grober Beratungsfehler, der immer wieder gemacht wird. Hättet Ihr das gemacht, könntest Du jetzt selbstverständlich den Gesellschaftsanteil von Max Mustermann an der neuen GbR pfänden. Da Ihr das nicht gemacht habt, müsstest Du erstmal jetzt ein Verfahren gegen die Gesellschafter Deiner LE X Max Mustermann GbR als Gesamtschuldner mit der LE X Max Mustermann GbR einleiten, um einen Titel zu erwirken. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass die Forderung Eures Mandanten nicht zwischenzeitlich verjährt ist. Ist das der Fall, dann kann ich nur sagen: Schöne Grüße an Eure Haftpflichtversicherung :(
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marija
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#4

26.09.2013, 15:39

Echt?? ich dachte es genügt im Rubrum Klage gg LE X Max Mustermann GbR, vert. durch Max Mustermann, also vertr. durch unseren Max??? Klar Gesamtschuldner haben wir nicht geschrieben. Wir dachten das sei nicht mehr notwendig, weil ja GbR immer die persönliche Haftung steht.

Was mir gerade auffällt GbR, klar mind. 2 Leute, tatsächlich gabe es dann aber nur noch einen. Oh Gott dann war ja das schon Quark.

Also müsste man jetzt noch mal den persönlcih haftenden Gesellschafter mas verklagen (auch wenn es die GbR unter umständen gar nicht mehr gab)?
Jupp03/11

#5

26.09.2013, 15:49

Ich würde erstmal Gewerberegisterauszug bzgl. der alten GbR anfordern.
marija
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#6

26.09.2013, 15:53

gute Idee, nur sind doch die GbR's nicht im Register drin, sondern nur GmbH und so. Ich kann mich auch erinnern, dass schon mal einer im AG (Registergicht) war und gefragt hat ob es irgendeine Eintragung gab, weil der Beklagte immer mit irgendwelchen Einträgen gewoben hatte.

Ich überlege auch gerade, wie man rausbekommt ob nicht die alte GbR nur umbenannt wurde. Wobei es damals schon gar keine GbR gegeben haben kann wenn alleien Max noch da war. Aber das ist dann wohl ein anderes Problem.
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#7

26.09.2013, 15:57

Jupp03/11 hat geschrieben: Gewerberegisterauszug
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#8

26.09.2013, 15:58

Stimme Jupp zu. Gewerberegisteranfrage (@marija: beim Gewerbeamt, nicht beim Gericht), ob unter der Adresse die ... GbR gemeldet war/ist und wer als Gesellschafter eingetragen war/ist. Evtl. hat es die GbR tatsächlich so nie gegeben.
marija
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#9

26.09.2013, 16:02

Danke Liesel, jetzt schauen wir erst mal was Sache ist.

Was mir unklar ist GbR (keine eigene Rechtspersönlichkiet wie die GmbH) und der persönlich haftende Gesellschafter, sind doch ein und die selbe Person. Wieso müssen die dann als Gesamtschuldner verklagt werden? Anahid kannst Du mir das noch mal kurz erklären. Ich bin im guten Glauben (ok mein Glaube ist egal) wenn man GbR und den Gesellschafter im Rubrum hätte würde genügen. Aber als gesamtschuldner sind die nicht verkalgt/verurteilt wurden.
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#10

26.09.2013, 16:19

Du hast einen Titel NUR gegen die GbR, vertr.d. d. Gesellschafter, aber nicht gegen die Gesellschafter (persönlich).
Daher ist eine Vollstreckung direkt gegen die Gesellschafter nicht möglich.

Richtigerweise hätte daher das Rubrum wie folgt aussehen müssen:


1. GbR vertreten durch die Gesellschafter,
Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt
Maxi Musterfrau, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt

2. Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt

3. Maxi Musterfrau, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt
Beklagte zu 1-3

Dann wäre eine Vollstreckung gegen 2. und 3. möglich.
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