Zahlungsverbot bei PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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choclate23
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#1

26.09.2013, 15:10

Hallo Allerseits,

habe gestern einen Pfüb und Zahlungsverbot erlassen da mein Chef den Zustellungsauftrag vom Schuldner noch nicht unterschrieben hatte habe ich erstmal nur den Pfüb und den Zustellungsauftrag des Zahlungsverbots an den Drittschuldner rausgeschickt, und heute den Zustellungsauftrag an den Schuldner. Gibt es nun komplikationen ?

Danke euch :wink2
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Liesel
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#2

26.09.2013, 15:18

:shock:

Du weißt aber schon, daß der PfÜB vom Gericht zu erlassen ist?!
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#3

26.09.2013, 15:21

Ja vom Vollstreckungsgericht es geht mit hier um die Zustellung des Zahlungsverbots der PFüb ist schon raus sowie das Zahlungsverbot an den Drittschuldner
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#4

26.09.2013, 15:23

:bahnhof
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#5

26.09.2013, 15:29

Das liest sich so, als ob das RA-Büro die vorläufigen Zahlungsverbote ohne GVZ "zugestellt" hat.
Zuletzt geändert von Pitt am 26.09.2013, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

26.09.2013, 15:31

:wink1

OK also ich versuche es mal besser zu erklären

ich habe einen Pfüb mit Zahlungsverbot erstellt ( PfüB , Zahlungsverbot Schuldber & Drittschuldner ) Das Zahlungsverbot muss ja durch den GVZ zugestellt werden, jetzt ist das Problem, dass mein Chef das Zahlungsverbot für den Schuldner nicht unterzeichnet hatte, deswegen hatte ich dann nur den Zustellungsauftrag an den GVZ mit dem Zahlungsverbot für den Drittschuldner übersandt GESTERN, und da das für den Schuldner erst heute unterschrieben wurde übersende ich es erst heute an den GVZ ist das ein Problem ??
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#7

26.09.2013, 15:35

Nein, das dürfte kein Problem sein.
Ich kenne das hier nur so, dass man ein vorläufiges Zahlungsverbot erstellt (im Normalfall: Original + 2 beglaubigte Abschrift) und dann in diesem vorläufigen Zahlungsverbot den Auftrag erteilt, an Schuldner und Drittschuldner zuzustellen. Das mit den getrennten Zustellungsaufträgen für Schuldner und Drittschuldner höre ich jetzt zum ersten Mal.
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#8

26.09.2013, 15:36

:pfeif Das seollte doch nicht so sein.
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#9

26.09.2013, 15:37

Und wieso nicht?

Merkwürdige Vorgehensweise.
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#10

26.09.2013, 15:41

Merkwürdige Vorgehensweise
Finde ich auch.
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