Hallo zusammen...
habe folgendes Problem. Schuldnerin hat in ihrer Vermögensauskunft angegeben, dass sie Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente bezieht. Allerdings wurde nur eine Versicherungsnummer angegeben mit dem Hinweis u.a.... Hatte einen Pfüb beantragt und die Rentenversicherung teilte mit, dass sie die Forderung zwar anerkennen, aber nicht zahlen können, da die Pfändungsfreigrenze nicht erreicht sei. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass es für die Hinterbliebenenrente eine extra Versicherungsnummer gibt. Schön und gut. Die weis ich allerdings nicht. Habt ihr eine Idee wie ich an die Nummer komme? Nachbesserung eV beantragen oder einen neuen Pfüb, Versicherungsnummer nicht angeben und Zusammenrechnung beantragen? Hab gerade keine Idee. Bitte helft mir... Danke schon mal.
pfändung mehrerer renten, kein pfändbarer betrag, koppelung?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du wirst wohl erst mal eine Nachbesserung beantragen müssen, da Rentenversicherer i.d.R. ohne Nummer nicht weiterkommen. Falls die Hinterbliebenenrentennummer auch mit dem Geburtsdatum des Berechtigten korrespondiert, könntest du es höchstens mit der Angabe des Geburtsdatums versuchen - ruf die doch mal an, ob das geht.
Grüße - sansibar
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Telefonisch geben die keine Auskunft. Hatte ich schon probiert. Solle es schriftlich machen. Dies habe ich dann getan und die geben trotzdem keine Auskunft...
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Beglaubigte Kopie vom Titel hinschicken, die Daten der Schuldnerin angeben und nach der Nummer der Hinterbliebenenrente fragen. Eigentlich geben die Stellen dann Auskunft, da das berechtigte Interesse nachgewiesen ist.