PFÜB trotz VA ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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uwemo
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#1

17.09.2013, 10:31

Hallo,

folgendes:

Schuldner ist Vater der Mdtin(inzw. vollj). Aufgr. Gerichtsbeschl. aus 2001 schuldet er Kindesunterhalt für die letzten Jahre iHv insgesamt 45000,- €. Amtsgericht bew. PKH f. ZV in bewegl. Verm und Abgabe VA. Schuldner gibt VA ab. Danach erhält er aus abh. Beschäftigung Netto ca 1134,- €.

Ist hier Beantragung von PFÜB möglich und sinnvoll ? Bei Unterhaltsschulden gelten ja erm. Pfändungsfreigrenzen ..

Danke

uwemo
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Anahid
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#2

17.09.2013, 10:39

Aber nur für laufenden Unterhalt und Du willst doch rückständigen Unterhalt pfänden oder versteh ich hier was falsch?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
uwemo
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#3

17.09.2013, 10:43

Stimmt. Geht hier erstmal nur um den rückst. Unterhalt.Also geht es nicht mit dem PFÜB ?
Taki
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#4

17.09.2013, 10:53

Also ich pfände immer nur Unterhaltsrückstände und kriege immer meine Pfändungen nach § 850d ZPO durch (geringere Pfändungsfreigrenzen). Gab noch nie Probleme... also trau dich ran...

:wink2
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#5

17.09.2013, 11:00

Gepfändet werden kann immer, auch wenn der Schuldner die VA oder die EV geleistet hat :huepf
uwemo
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#6

17.09.2013, 12:13

DANKE!

Zusatzfrage:

Dem Antrag auf PfÜB ist ja ein Entwurf des PFÜB beizufügen. Was trage ich denn ein bei *pfandfreier Betrag des Schuldners* insb. unter Berücksichtigung des § 850d ZPO ??

uwemo
sansibar
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#7

17.09.2013, 12:44

Nix, weil der Rechtspfleger den individuell festlegt, 850d ist ein sog. Blankettbeschluss
Grüße - sansibar
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