Guten Morgen Ihr Lieben,
nach über einem Jahr Elternzeit und der Neuerung der ZV bin ich nun unsicher, ob ich hier richtig liege oder Dinge (neu) beachten muss - daher die Frage an Euch:
Wir haben ein VU erwirkt (Räumungstitel) Ggs. hat Einspruch eingelegt und beantragt, Räumungsschutz sowie Vollstreckungsschutz -
Auftrag nun vom Chef dennoch vollstrecken - nun meine Frage:
muss ich mir hier auch vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des VU zuschicken lassen? (Rechtskraftvermerk macht an dieser Stelle keinen Sinn, da die Ggs. ja Einspruch eingelegt hat, oder?) - oder kann ich die "einfache Ausfertigung" an den GV schicken und den die Zustellung mit der Räumung übernehmen lassen?
gibt es noch weitere (neue) Punkte, die hier zu beachten wären?
Ich danke Euch schon mal im Voraus für Euren Rat - einen schönen Start in die neue Woche gewünscht -
Eure repfiffi
ZV aus VU trotz Einspruch
- repfiffi
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
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dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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mich verwirrt das immer mit dem Zusatz Titel "vorläufig vollstreckbar" ....
also dennoch eine vollstreckbare Ausfertigung vom Gericht anfordern und dann kanns losgehen, ja?! Danke
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klar, macht sinn
oh weh, wie leicht ich mich doch verunsichern lasse - danke dir fürs "gerade rücken"![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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