Rechtsanwaltsgebühren für InsoV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sevi83
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#1

11.10.2007, 12:20

ich hab da ein folgendes Problem:

müsste hier die FO für Mandanten anmelden als Gläubigervertreter.

was kann ich hier abrechnen... Also möchte hier die RA-Kosten mit geltend machen bei der Anmeldung

ich habe hier die 3320, 3317 RVG wir sind ja praktisch nur für die Anmeldung beauftragt worden,.ok waren zwar auch vorher in dieser Angelegenheit tätig aber nicht im InsoV.

aber was ist mit 3313,3314 RVG?
Suse
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#2

11.10.2007, 12:28

Also wenn ihr nur für die Anmeldung beauftragt worden seit, dann fällt auch nur die 3320 Gebühr an.

3313, 3314 geht wohl nicht, da ihr ja nicht den Schuldner oder den Gläubiger im Insolvenzverfahren vertretet. Das Verfahren ist ja schon eröffnet.
LG, Ela
Sevi83
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#3

11.10.2007, 12:30

ja genau...verhahren bereits eröffnet...also danke :) dann nehme ich noch PE + mwsT. ne ?? oki :)
Suse
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#4

11.10.2007, 12:31

genau
LG, Ela
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Bino
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#6

11.10.2007, 13:14

:zustimm
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#7

15.10.2007, 15:34

Hallo,
du kannst die RA-Kosten für die Anmeldung nicht als Insolvenzforderung anmelden, da diese erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind. Diese muss euer Mandant selbst tragen.
Gruß Steffi
Suse
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#8

15.10.2007, 15:36

Das ist natürlich richtig. Da hab ich wohl die Frage falsch gelesen. Mit anmelden kannst du die Kosten für die Anmeldung selbstverständlich nicht.
LG, Ela
StineP

#9

15.10.2007, 15:37

Unsere Autorin dieses Themas wird wohl nicht 4 Tage gewartet haben bis sie die Akten bearbeitet....

(Bitte darauf achten, von wann die Beiträge sind - danke)
Suse
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#10

15.10.2007, 15:39

Stine, wir wollten ja nur das Missverständnis aufklären. Besser so, als wenn bei der Suchfunktion mal einer ne falsche Antwort bekommt, oder???
LG, Ela
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