Gerichtsvollzieherkosten nicht nachvollziehbar
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Wenn Du aber die GbR und die Gesellschafter extra als Schuldner angegeben hast und der Titel auch so lautet, hast Du auch 3 Schuldner...
"ich habe hier einen Pfüb gegen drei Schuldner (eine GbR und ihre 2 Gesellschafter) und 4 Drittschuldnern."
Wie hast Du das denn im PfüB bzw. Titel angegeben? Nur vertreten durch oder extra als Schuldner?
"ich habe hier einen Pfüb gegen drei Schuldner (eine GbR und ihre 2 Gesellschafter) und 4 Drittschuldnern."
Wie hast Du das denn im PfüB bzw. Titel angegeben? Nur vertreten durch oder extra als Schuldner?
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Wenn ich mir die Anmerkung der Nr. 2111 KV GKG durchlese, würde ich es so verstehen, dass für jeden Schuldner ein Pfüb erlassen wird, daraus würde ich auch 3 notwendige Zustellungen ableiten.Christian hat geschrieben: ---
Drei Zustellungen an den Drittschuldner, weil drei Schuldner im PfüB angegeben sind?
Eigentlich ist § 829ZPO hier eindeutig.
Zitat: „Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen.“ Zitat Ende
Im PfüB sind ein Drittschuldner und drei Schuldner angegeben. Weshalb hier drei Zustellungen an den Drittschuldner erforderlich sind, erschließt sich aus der ZPO nicht. Ich konnte diesbezüglich nichts in Kommentaren oder der Rechtssprechung finden.
Ich hatte mal ein Gericht, das auch jeweils einen Schuldner gestrichen hat und ich hatte hinterher zwei Ausfertigungen, da Schuldner Eheleute.
Da stellt sich mir jetzt die Frage, ob der RA eine Beglaubigung durch Unterschrift auf der letzten Seite eines, hier zumindest, oftmals 4-seitigen vorläufigen Zahlungsverbotes vornehmen darf und dies ausreicht. Ok, die Frage ist peinlich , aber bislang musste ich mich nicht damit beschäftigen.Christian hat geschrieben: Wenn ich in einer Sache drei Originale, also jew. vom RA unterschrieben, der Zahlungsverbote an den GVZ zur Zustellung versende, dürfte doch keine Dokupauschale anfallen, richtig? Eine Beglaubigung oder Ablichtung ist ja nicht notwendig.
---
§ 26 GVGA: Der Rechtsanwalt, der eine Partei vertritt, hat dem Gerichtsvollzieher die zur Ausführung des Zustellungsauftrags erforderlichen Abschriften mit zu übergeben. Wenn der Rechtsanwalt die erforderlichen Abschriften nicht übergeben hat, stellt der GVZ sie selbst her.
Besteht die Zustellung In der Übergabe einer beglaubigten Abschrift, so achtet der Gerichtsvollzieher darauf, dass ein ordnungsgemäßer Beglaubigungsvermerk vorhanden ist. Die Beglaubigung geschieht durch den zustellenden Gerichtsvollzieher, soweit sie nicht schon durch einen Rechtsanwalt erfolgt ist.
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- malevil
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hallo ,
wir haben mehrere vorl. zahlungsverbote an verschiedene drittschuldner zustellen lassen. schuldner sind eine gbr und zwei natürliche personen. die gv`s haben in ihren rechnungen immer nur eine zustellung pro vorl. zahlungsverbot und drittschuldner berechnet.
jetzt haben wir in der selbsen sache eine gv-kostenrechnung bekommen in der dreifach die zustellung an den drittschuldner abgerechnet wurde. auf nachfrage hat der gv X mir erklärt, daß das immer so gemacht werden muß, da sonst nicht alle schuldner berücksichtigt werden können.
wir haben von gv X auch 3 rechnungen bekommen. abgerechnet wurde jeweils:
KV 100-102-600 18,-
KV 701-710,713 3,45
KV 711 3,25
KV 716 3,60
----------------------
28,30 euro
heute kam nun wieder eine gv-kostenrechnung zu dieser sache von einem anderen gv und der hat nur einmal an den drittschuldner zugestellt. muß ich den gv jetzt noch mal losschicken, weil der auftrag ja noch nicht erfüllt ist ? nach ansicht von gv X wären ja noch 2 weitere zustellungen notwendig.
hat jemand eine idee?
danke
wir haben mehrere vorl. zahlungsverbote an verschiedene drittschuldner zustellen lassen. schuldner sind eine gbr und zwei natürliche personen. die gv`s haben in ihren rechnungen immer nur eine zustellung pro vorl. zahlungsverbot und drittschuldner berechnet.
jetzt haben wir in der selbsen sache eine gv-kostenrechnung bekommen in der dreifach die zustellung an den drittschuldner abgerechnet wurde. auf nachfrage hat der gv X mir erklärt, daß das immer so gemacht werden muß, da sonst nicht alle schuldner berücksichtigt werden können.
wir haben von gv X auch 3 rechnungen bekommen. abgerechnet wurde jeweils:
KV 100-102-600 18,-
KV 701-710,713 3,45
KV 711 3,25
KV 716 3,60
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heute kam nun wieder eine gv-kostenrechnung zu dieser sache von einem anderen gv und der hat nur einmal an den drittschuldner zugestellt. muß ich den gv jetzt noch mal losschicken, weil der auftrag ja noch nicht erfüllt ist ? nach ansicht von gv X wären ja noch 2 weitere zustellungen notwendig.
hat jemand eine idee?
danke
- Anahid
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Wenn ein Drittschuldner besteht, warum soll dann 3 x zugestellt werden?
Wenn Du ein vorläufiges Zahlungsverbot mit mehreren Drittschuldnern machst, dann wird das zugestellt
- an jeden einzelnen Drittschuldner
- an jeden Schuldner
Nach Deinem Vortrag gehe ich eher davon aus, dass GV X an die drei Schuldner zugestellt hat und nicht an einen Drittschuldner 3 x. Kann das sein?
Wenn Du ein vorläufiges Zahlungsverbot mit mehreren Drittschuldnern machst, dann wird das zugestellt
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Nach Deinem Vortrag gehe ich eher davon aus, dass GV X an die drei Schuldner zugestellt hat und nicht an einen Drittschuldner 3 x. Kann das sein?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- malevil
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hallo,
nein der gv hat pro schuldner ein vorl. zahlungsverbot an den ds ( eine bank) zugestellt. habe ja auch 3 einzelne zustellurkunden vom ds bekommen.
vorl. zahlungsverbot war nur für diese eine bank als drittschuldner.
nein der gv hat pro schuldner ein vorl. zahlungsverbot an den ds ( eine bank) zugestellt. habe ja auch 3 einzelne zustellurkunden vom ds bekommen.
vorl. zahlungsverbot war nur für diese eine bank als drittschuldner.
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Bei mir hatten es die GVs aber auch unterschiedlich gehandhabt. Ich hatte dann einfach auf die DSerklärungen gewartet, ob für alle drei Schuldner geantwortet wurde.
Ruf doch einfach mal den anderen GV an und frag, warum er einmal zugestellt hat und ob dies aus seiner Sicht bei 3 Schuldnern ausreichend ist.
Ruf doch einfach mal den anderen GV an und frag, warum er einmal zugestellt hat und ob dies aus seiner Sicht bei 3 Schuldnern ausreichend ist.
- Anahid
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Ah ok....jetzt versteh ich was Du meinst. Hmmm....also bei mir ist bei mehreren Schuldnern (z.B. Eheleuten) bislang auch immer nur einmal zugestellt worden. Aber ich würds machen, wie Katuscha vorschlägt. Ruf doch mal den einen an, konfrontier ihn mit dem, was der, der 3 x zugestellt hat, gesagt hat und frag ihn, was denn nun seiner Meinung nach richtig ist?
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