Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#201

23.07.2013, 08:45

Zu unterschreiben ist doch nur auf der ersten Seite. Wenn Du die erste Seite nur einmal wegschickst, dann muss auch nur einmal unterschrieben werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Minimaus
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#202

23.07.2013, 09:54

hab das nicht gelesen, sorry!! :roll:
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weneste
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#203

22.08.2013, 11:57

jetzt muss ich mal Dampf ablassen: :motz

Jetzt hab ich mal schön die Seite 3 vom PÜ ausgefüllt, keine Forderungsaufstellung beigefügt, weil für mich aus den beigefügten ZV-Unterlagen ersichtlich war, wie sich die Summe zusammensetzt, jetzt schreibt das Gericht: "Forderungsaufstellung fehlt. Der Betrag x ist anhand der eingereichten Unterlagen nicht nachvollziehbar"
Also ich konnte es nachvollziehen.

Bei dem anderen PÜ hab ich nur die Gesamtsumme ausgewiesen und eine Forderungsaufstellung beigefügt, weil für mich aus den beigefügten Unterlagen sonst nicht ersichtlich wäre, wie sich der Betrag zusammensetzt und für mich außerdem nicht klar war, wie ich das ganze bei Seite 3 eintragen muss (Teilzahlungen auf bestimmte Hauptforderungen, usw). Den PÜ hab ich abgewiesen bekommen, nachdem Chef geschrieben hat, Seite 3 sei ordnungsgemäß ausgefüllt.

Wie man es macht, macht man es verkehrt ....
Werde jetzt künftig (soweit möglich) Seite 3 ausfüllen + Forderungsaufstellung mitschicken. So ein Käs

Sorry, aber das musst mal raus.

LG
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
Britzel
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#204

22.08.2013, 13:28

Das versteh ich nicht. Ich fülle die Seite 3 nie aus, außer das Kreuz mit der Forderungsaufstellung, und füge nur eine Forderungsaufstellung bei. Das hat bisher bei mir noch nie ein Gericht beanstandet und ich habe dieses Jahr schon viele PÜ an verschiedenste Gerichte geschickt.

Ich versteh deinen Ärger. Das würde mich auch nerven.
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#205

23.08.2013, 09:23

Britzel hat geschrieben:Das versteh ich nicht. Ich fülle die Seite 3 nie aus, außer das Kreuz mit der Forderungsaufstellung, und füge nur eine Forderungsaufstellung bei. Das hat bisher bei mir noch nie ein Gericht beanstandet und ich habe dieses Jahr schon viele PÜ an verschiedenste Gerichte geschickt.

Ich versteh deinen Ärger. Das würde mich auch nerven.
Darf ich mal rein interessehalber fragen, warum du die Seite nicht ausfüllst?
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Britzel
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#206

23.08.2013, 11:58

Das haben wir früher nie gemacht in unserem alten Formular, sondern nur auf die Forderungsaufstellung verwiesen und dann habe ich das einfach so weitergemacht und bisher hatte ich noch keine Probleme. Das ist rein die alte Gewohnheit und solage es funktioniert, bin ich glücklich. :pfeif
tiko73

#207

24.08.2013, 12:37

weneste hat geschrieben: Werde jetzt künftig (soweit möglich) Seite 3 ausfüllen + Forderungsaufstellung mitschicken. So ein Käs

Sorry, aber das musst mal raus.

LG
Du hast doch aber RAM - das macht das doch von alleine :D
Merenwen
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#208

24.08.2013, 16:33

Ich fülle die dritte Seite auch nie aus. Ich mach einfach immer ein Häcken oben bei "Forderungsaufstellung anbei" (oder so ähnlich ;) ) Und bis jetzt kam nie was zurück.
blacklina
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#209

27.08.2013, 15:30

Hallo,

ich habe auch ein Problem mit dem Pfüb.

Ich habe vor ca 3-4 Monaten einen Pfüb wegen regelmäßiger Unterhaltsfändung fertig gemacht und ist auch "genehmigt" worden.

Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich den falschen Betrag geltend gemacht habe.. ca 20 € zu wenig. Kann ich da jetzt noch nachträglich einen weiteren Beschluss beantragen oder was kann ich machen??

VLG Lina
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Anahid
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#210

27.08.2013, 16:05

Über die Fehlbeträge einen neuen PFÜB beantragten. Berichtigung geht nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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