GmbH als Schuldner hat angebl. Geschäftsbetrieb eingestellt

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buschi
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#1

16.07.2013, 09:05

Guten Morgen

hab mal wieder ein Problem. Mein Schuldner ist eine GmbH, eine Auskunft hat ergeben, dass sie den Geschäftsbetrieb seit Mai d. J. eingestellt hat, aber im Handelsregister dazu keine Veröffentlichung vorliegt.
Mein Kollege ist der Meinung, da der Titel nur auf die GmbH lautet, kann auch kein Stammkapital oder Gesellschaftsanteil gepfändet werden. Die GmbH hat nur einen Mitarbeiter. Vorl. Zahlungsverbot wegen Konto hab ich veranlasst. Ich wollte aber den Pfüb gern auch bez. des Stammkapitals machen. Hat jetzt mein Kollege Recht damit, dass das Stammkapital in diesem Falle nicht pfändbar ist, weil der Titel nur lautet auf ...GmbH, vert. d. d. GF.....?

:oops:
buschi
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#3

14.08.2013, 16:24

Macht es Sinn, dem GF der GmbH, die den Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aber noch nicht im Handelsregister gelöscht ist, die Vermögensauskunft abnehmen zu lassen? Die ermittelten Banken haben nämlich auf unseren Pfüb hin mitgeteilt, dass keine Geschäftsverbindung mit der GmbH besteht. Was nun?
Pitt
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#4

15.08.2013, 10:07

Zunächst würde ich - falls noch nicht geschehen - weitere kostenfreie Infos zur GmbH einholen, z. B. unter http://www.bundesanzeiger.de" target="blank nach dem letzten veröffentlichen JA sehen und beim Insolvenzgericht nachfragen, ob Insolvenzantrag gestellt wurde. Ob eine EV-Abnahme sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, welche ZV-Maßnahmen bislang fehlgeschlagen sind und wie hoch die Forderung ist. Je nach dem, wann die Forderung entstanden ist, wäre auch das Vorliegen von Straftatbeständen (Eingehungsbetrug, Insolvenzverschleppung) zu prüfen. Letztlich kommt es auch darauf an, wie der Mandant "tickt", ob er also im Zweifelsfall bereit ist, die weiteren Kosten der ZV zu tragen, wenn sich herausstellt, dass bei der GmbH tatsächlich nix zu holen ist.
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