ich habe hier einen komplizierten Fall liegen und zwar geht es um folgendes:
Wir haben am 15.05.2013 Antrag auf Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gestellt. Daraufhin ruft Schuldner bei uns an, dass Gerichtsvollzieher bei ihm war und er jetzt keine eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen würde. Diese haben wir auch mit Schuldner geschlossen.
Am 19.06.2013 beantragen wir daraufhin die Vollstreckung vorläufig ruhend zustellen. Dieser Gerichtsvollzieher ist zwischenzeitlich wohl erkrankt und die Sache wurde an seinen Vertreter weiter abgegeben.
Dieser teilte uns dann am 20.06.2013 mit, dass er die Vollstreckungsunterlagen zur Erteilung eines Haftbefehles an das Vollstreckungsgericht gesandt hat.
Da wir erst durch dieses Schreiben erfahren haben, dass der Gerichtsvollzieher gewechselt hat. Haben wir diesem mit Schreiben vom 27.06.2013 auch mitgeteilt, dass ZV ruhen soll.
Die Ausstellung des Haftbefehles war ja nicht nötig, weil wir bereits Einigung mit Schuldner gefunden haben.
Dadurch, dass der regulär zuständige Gerichtsvollzieher erkrankt ist, hat sich ja die Ruhendstellung mit der Beantragung des Haftbefehles überschnitten.
Es ist ja nicht unser Verschulden, dass dieser beantragt wurde, da wir ja mitgeteilt haben, dass ZV ruhen soll.
Jetzt soll ich beim Vollstreckungsgericht und Gerichtsvollzieher begründen, dass wir die Gerichtskosten für Erteilung des Haftbefehles nicht bezahlen, da es ja nicht unser Verschulden war.
Müssen wir die Gerichtskosten eventuell doch bezahlen und wenn nein, hat jemand eventuell einen Formulierungsvorschlag für das Schreiben ans Vollstreckungsgericht und GVZ?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
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