Na die Auskunft des Einwohnermeldeamtes, dass der Name der unter der genannten Anschrift gemeldeten Person Karl Wuth und nicht Carl Wut (hat sich der Schuldner beim Nachnamen am Briefkasten doch tatsächlich noch selbst vertan) lautet. Unser Mandant hat bei der Aufnahme der Kundendaten wohl nicht nachgefragt, ob mit C oder K und Zustellungen einschließlich amtlicher Zustellungen von der Post hat der Schuldner immer unter der falschen Schreibweise angenommen.
also zum Verständnis der Schreibweisen:
VB: Carl Wuth
Briefkasten Schuldner: Karl Wut
und EMA: Karl Wuth
geb. Dt. hab ich jetzt auch, da kann doch der GVz. vergleichen oder?
GVz verweigert ZV aus VB mit falschem Vornamen
Die Gerichtsvollzieher haben die Identität des Schuldners nach Maßgaben von Titel und Klausel selbsständig und auf eigene Verantwortung zu prüfen. Sie sind zu keinen weiteren Nachforschungen verpflichtete "Ermittlungsorgane". Bei natürlichen Personen gehört neben der Angabe des Familiennamens und des Wohnortes regelmäßig auch die dies Vornamens. Eine Unrichtige Schreibweise ist dann unschädlich, wenn keine Identitätszweifel bestehen (si bereits LG Hannover, DGVZ 1976, 64; LG Hannover, JurBüro 1980, 774). Bestehen Zweifel, so muß der Gerichtsvollzieher den Auftrag ablehnen. Dies war hier offenbar der Fall. Unklarheiten gehen zu Lasten des Gläubigers.
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Ruf doch mal den Gerichtsvollzieher an und sag ihm, dass nur der Anfangsbuchstabe de Vornamens falsch ist, da auch eine aktuelle EMA ergeben hat, dass der Wuth mit H heißt. Ob er jetzt wirklich eine Titelberichtigung wünscht oder ob ihm die aktuelle EMA ausreicht um zu vollstrecken?
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Danke Silvester und Anahid, für die Antworten.
Habe beim GV per E-Mail noch mal angefragt. Wenn man Gerichtsvollzieher was dringendes fragen will, ist war der einzige Besprechungstag grundsätzlich gestern
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Ergebnis:
Rspr. GV, der sagt, spätestens beim Antrag auf Erlass des Haftbefehls würde der Richter erfahrungsgemäß den Titel nicht akzeptieren, bei der ZV steht zu befürchten, dass der Schuldner sagt, er wäre der falsche. Dem GV fehlt die rechtliche Grundlage, sich den Ausweis vorlegen zu lassen
AG sagt, Titelberichtigung geht nicht, da es Fehler des Antragstellers und nicht des Gerichtes ist
Also werde ich wohl einen neuen MB/VB beantragen müssen.
Künftig immer EMA vor Antrag
Rspr. GV, der sagt, spätestens beim Antrag auf Erlass des Haftbefehls würde der Richter erfahrungsgemäß den Titel nicht akzeptieren, bei der ZV steht zu befürchten, dass der Schuldner sagt, er wäre der falsche. Dem GV fehlt die rechtliche Grundlage, sich den Ausweis vorlegen zu lassen
AG sagt, Titelberichtigung geht nicht, da es Fehler des Antragstellers und nicht des Gerichtes ist
Also werde ich wohl einen neuen MB/VB beantragen müssen.
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Probiers mal nicht mit Berichtigung, sondern mit Titel"umschreibung". Berichtigung geht nicht, da kein Fehler des Gerichts. Aber Umschreibung wegen falscher Schreibweise unter Vorlage der EMA würde ich auf jeden Fall probieren. Mehr als dass das auch noch abgelehnt wird, kann ja nicht passieren und wie die Vorposter schon geschrieben haben, halten die das durchaus für möglich.
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Habe das mal in der Vergangenheit so gemacht und hat dann auch geklappt. Ein wenig umformulieren und es sollte passen:
Im übrigen müßtest du wie untenstehend eine gesiegelte Bescheinigung beim Meldeamt anfordern
Herr _________________, wohnhaft wie angegeben, bestellte bei unserer Mandantin, ______________________________, im September 2009 Möbel. Wir verweisen auf die Rechnung unserer Mandantin vom 14.09.2009.
Bei der Bestellung der Möbel gab Herr _____________ nach Erinnerung unserer Mandantin seine Namensbezeichnung mit ___________________ an. Die gesamte Korrespondenz lief danach über Herrn __________________; gegen diese Person wurde auch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Zur Vermeidung von Wiederholungen überreichen wir weiterhin:
Fotokopie des Vollstreckungsbescheides vom 04.10.2010,
Mitteilungen der Gerichtsvollzieherin ____________ vom 18.01. und 04.03.2011.
Für die Berichtigung des Namens des Schuldners im gerichtlichen Titel benötigen wir nunmehr eine amtliche Bescheinigung mit Siegel des Meldeamtes, dass ein Herr _______________________ unter den im Betreff genannten Anschriften nicht gewohnt hat sondern ausschließlich Herr ______________ und zwar seit dem ______________ (hier Datum der Lieferung bzw. Rechnung).
Für eine dementsprechende Erteilung wären wir dankbar. Die dort entstehenden Kosten können bei uns angefordert werden.
Bei etwaigen Rückfragen bitten wir höflich um Ihren Anruf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Im übrigen müßtest du wie untenstehend eine gesiegelte Bescheinigung beim Meldeamt anfordern
Herr _________________, wohnhaft wie angegeben, bestellte bei unserer Mandantin, ______________________________, im September 2009 Möbel. Wir verweisen auf die Rechnung unserer Mandantin vom 14.09.2009.
Bei der Bestellung der Möbel gab Herr _____________ nach Erinnerung unserer Mandantin seine Namensbezeichnung mit ___________________ an. Die gesamte Korrespondenz lief danach über Herrn __________________; gegen diese Person wurde auch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Zur Vermeidung von Wiederholungen überreichen wir weiterhin:
Fotokopie des Vollstreckungsbescheides vom 04.10.2010,
Mitteilungen der Gerichtsvollzieherin ____________ vom 18.01. und 04.03.2011.
Für die Berichtigung des Namens des Schuldners im gerichtlichen Titel benötigen wir nunmehr eine amtliche Bescheinigung mit Siegel des Meldeamtes, dass ein Herr _______________________ unter den im Betreff genannten Anschriften nicht gewohnt hat sondern ausschließlich Herr ______________ und zwar seit dem ______________ (hier Datum der Lieferung bzw. Rechnung).
Für eine dementsprechende Erteilung wären wir dankbar. Die dort entstehenden Kosten können bei uns angefordert werden.
Bei etwaigen Rückfragen bitten wir höflich um Ihren Anruf.
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Ich habe ein ähnliches Problem.
Jahrelang immer wieder Lieferung an Kunden A. W...s.. . Rechnungen, Mahnungen, sonstige Schreiben gingen alle an A. W...s.. . Mahnbescheid an ihn so zugestellt, VB durch GVZ ebenfalls. ZV konnte er nicht durchführen, also beantragt er HB.
Soweit alles schick!
Jetzt kriege ich vom GVZ ein Schreiben:
Wenn ich mir das von euch Geschriebene anschaue, wäre doch eine Berichtigung nicht möglich, weil es kein Fehler des Gerichts war.Zur Vorbereitung in das landesweit zentrale Schuldnerverzeichnis hatte ich erweitere Meldeanfrage gehalten.
Danach teile ich mit, daß der Schuldner A. B. W...ss.. heißt und .... geboren ist.
Die Titulierung ist also zu berichtigen.
Jupp, denkst Du, der Auskunft des GVZ könnte die gleiche Bedeutung wie Deine gesiegelte Bescheinigung des EMA zukommen? (so etwas gibt es wirklich?)
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Die Gerichte scheinen das doch sehr unterschiedlich zu handhaben. Ich hab grad ne Akte auf dem Tisch, in der völlig ungerührt ein 13 Jahre alter VB von "Tom" auf "Thomas" geändert wurde, weil da ja "alle Buchstaben drin vorkommen, und eine Person mit Namen Tom unter der Adresse nie gemeldet war". Und das in nem 8-stöckigen Wohnblock, mit einem Nachnamen a la Müller.
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DAS finde ich nun aber auch bemerkenswert. Is ja gut, dass manche Gerichte da ein wenig mehr nach dem Lebenssachverhalt gehen als strengstens nach Vorschrift, aber das?.... naja - Glück gehabt, falls du den Gläubiger vertrittst, AB.
Grüße - sansibar
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