![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Mein Chef ist derzeit im Urlaub und hat mir folgenden Aktenvermerk hinterlassen:
"In dieser Sache ist Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO zu beantragen. Aus der nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Entscheidung des Landgerichts kann ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betrieben werden, als bewegliches Vermögen gepfändet wird. Bitte den entsprechenden Antrag in den Forumlaren heraussuchen und dann verwenden. Zusätzlich beantragen, dass die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird. Zur Zulässigkeit isoweit bitte verweisen auf OLG Hamburg MDR 1999, 255 u. OLG München, Rpfl. 1991, 66."
So, mein erstes Problem ist, dass ich noch nie eine Vollstreckung gem. § 720a ZPO beantragen muss. Das zweite: Entsprechenden Antrag in den Forumlaren raussuchen. Sehr lustig, wenn man keine aktuellen Nachschlagwerke hat seit der Reform in der ZV
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Könnte mir jemand helfen?
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)