![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
für unseren Mandanten habe ich einen VB erwirkt. Gesamter Schriftverkehr vorab einschließlich der amtlichen Zustellungen erfolgte an den Schuldner mit Vorname Carl Wuth (Name geändert!). Nunmehr teilt der GVz mit, eine ZV aus dem Titel sei nicht möglich, da an dem Briefkasten nur "Karl Wut" stünde. Nachfrage beim EMA ergab, der Name lautet richtig "Karl Wuth".
Nachfrage beim Mahngericht ergab, so kleine Änderungen seien möglich, grade bei nicht deutschen Namen käme das schon mal öfter vor. Ich solle den Titel einfach hinschicken. Getan wie gesagt.
Nunmehr erhalte ich ein Schreiben vom Mahngericht zurück, der Antrag sei unzulässig. Es obliege dem Gläubiger vor Antragstellung sich genau zu informieren.
so what? muss ich einen neuen MB beantragen? oder kann ich den GVz mit einer an den Titel getackerten EMA noch mal losschicken?
fragende Grüße