Einigung ZV nicht gewünscht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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suesmau
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#1

08.08.2013, 11:15

Kurze Frage,

kann man in einem neuen ZV-Auftrag auch mit aufnehmen, dass eine gütliche Erledigung nicht gewünscht ist?
Der GV geht ja sonst davon aus.
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Pepples
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#2

08.08.2013, 11:37

Meines Wissens nach geht das.
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Geiselmann
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#3

08.08.2013, 12:19

Jaman kann die Einigung auch ausschließen, § 802b Abs. 2 ZPO.

S. Geiselmann
H.Stummeyer
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#4

08.08.2013, 12:39

suesmau hat geschrieben:Kurze Frage,

kann man in einem neuen ZV-Auftrag auch mit aufnehmen, dass eine gütliche Erledigung nicht gewünscht ist?
Der GV geht ja sonst davon aus.
Wollen Sie kein Geld haben???
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OKK13401
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#5

08.08.2013, 15:38

Also wenn ich meine Zwangsgelder vollstrecke, schließe ich auch die gütliche Erledigung aus.
Will ja schließlich die Auskünfte und kein Geld haben. Wenn der Schuldner die VA abgibt, dann hab ich die gewünschten Auskünfte.
Viele Grüße vom Alex
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H.Stummeyer
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#6

09.08.2013, 11:34

OKK13401 hat geschrieben:Also wenn ich meine Zwangsgelder vollstrecke, schließe ich auch die gütliche Erledigung aus.
Will ja schließlich die Auskünfte und kein Geld haben. Wenn der Schuldner die VA abgibt, dann hab ich die gewünschten Auskünfte.
Das ist in diesen Fällen natürlich korrekt, da es in erster Linie um die Erfüllung der Auskünfte geht.

Aus dem Eingangsbeitrag lässt sich aber nicht erkennen, dass es sich um ein Zwangsgeld handelt.
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#7

09.08.2013, 11:37

Das wäre meiner Meinung nach der einzige Sachverhalt, bei dem man durch eine Zwangsvollstreckung kein Geld haben wollen würde
Viele Grüße vom Alex
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Ernie

#8

09.08.2013, 11:51

Bei einer gütlichen Einigung (sprich: Ratenzahlung) läuft der Gläubiger natürlich auch immer Gefahr, dass bei einem späteren Insolvenzverfahren des Schuldners die gezahlten Raten zurückgezahlt werden müssen...
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