Vollstreckung Unterhalt, Gläubiger sowohl Mutter + Kind

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Betti78
Forenfachkraft
Beiträge: 249
Registriert: 02.05.2008, 14:55
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heide

#1

05.08.2013, 14:43

Ich frage mich, wie ich am besten betr. nachst. Sachverhalt vorgehe:

1.
Es bestehen Unterhaltsrückstände bis 5/09 = Gläubigerin Mutter
Titel = Jugendamtsurkunde

2.
Es bestehen Unterhaltsrückstände für drei Monate für den Sohn = Gläubiger Mutter

3.
Weiter bestehen für Tochter als Gläubigerin ab Mitte 2010 Unterhaltsrückstände zzgl. weiter laufender Summe

4.
Es bestehen für Mutter Trennungsunterhaltsansprüche für einen zurückliegenden Zeitraum.

Titel für 2-4) ein aktueller Unterhaltsbeschluss.


Ist es erforderlich, dass ich mehrere Fokos anlege?
Nur mit einem Foko Vollsteckung einleiten für zwei Gläubiger ist doch nicht möglich, oder seht Ihr das anders? Irgendwie finde ich in RA-Micro nämlich nicht einen Button, dass die entspr. Forderung nur einen Gläubiger betrifft.

Also ein Foko anlegen für die Mutter (inkl. der Unterhaltsrückstände für Kinder + Trennungsunterhalt) und dann noch ein weiteres Foko für die Tochter?

Was letztlich doch bedeuten müsste, dass ich noch eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsbeschlusses beim Amtsgericht beantragen müsste, oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Irgendwie scheint mein Hirn schon vertrocknet zu sein, sind alles so doofe Fragen :oops:
Benutzeravatar
Snappish
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 13.08.2012, 10:55
Beruf: ReFaWi
Software: altasoft

#2

05.08.2013, 20:33

Du wirst keine zweite vollstr. Ausf. bekommen. Ich würde in RA-Micro zwei Mandanten anlegen, wenn aus nur einem Titel vollstreckt wird. So mache ich es zum Beispiel auch dann, wenn es mehrere Kinder sind. Aber sind nicht die Kinder die Gläubiger? Mit der Mutter als gesetzliche Verteterin?
Betti78
Forenfachkraft
Beiträge: 249
Registriert: 02.05.2008, 14:55
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heide

#3

06.08.2013, 09:10

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. :pfeif

Es sind zwei Titel

a)
= einmal die Jugendamtsurkunde ausgestellt an das Kind zu Hd. des gesetzlichen Vertreters. Diese Rückstände betr. allerdings noch Zeiten, zu denen die Tochter minderjährig war. Also Gläubiger Mutter?

b)
Unterhaltsbeschluss, der sowohl Ansprüche der Tochter als auch der Mutter umfasst.

Also beide Titel beifügen, im Foko beide Gläubiger aufnehmen und in den einzelnen Forderungen kenntlich machen, wer der Gläubiger ist?

Ich stehe sowas von neben mir :( Habe ein riesengroßes Brett vor meinem Kopf
Benutzeravatar
Snappish
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 13.08.2012, 10:55
Beruf: ReFaWi
Software: altasoft

#4

06.08.2013, 18:24

Also Mandantin ist eine Mutter mit zwei Kindern? Tochter volljährig und Sohn? Wenn ich das richtig verstehe gibt es für den Unterhalt der Tochter eine Jugendamtsurkunde, mit der damals minderjährigen Tochter mit gesetzlicher Vertreterin der Mutter? Da die Tochter zwischenzeitlich volljährig ist, ist sie selbst Gläubigerin. Dann müsstest du noch beachten, auf wen der Titel lautet (Tochter oder Mutter), ggf. muss man den dann auf die Tochter umschreiben lassen. Da die Tochter zwischenzeitlich volljährig ist, müsste wahrscheinlich auch der Unterhaltsbeschluss entsprechend geändert werden. Von wann ist denn der Beschluss? War da die Tochter noch minderjährig? Sonst würde ich mich am Rubrum orientieren, was die Gläubiger anbelangt.
Antworten