Kostenmodernisierungsgesetz zum 1.8. 2013
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Wie ich soeben erfahren habe, wird das Kostenmodernisierungsgesetz zum 1.8.2013 in Kraft treten. Es gilt wohl für Aufträge ab dem 1.8.2013. Für „Alte“ werden Kosten nach dem „altem" GVKostG für bisherige Verfahren erhoben.
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Bundesgesetzblatt Nr. 42 von heute, zu finden unter:
http://www.bgbl.de" target="blank
da bei "kostenloser Bürgerzugang"
und da wir schon genug offene Threads haben zu dem Thema hier
![Thema geschlossen :closed](./images/smilies/modclosed.gif)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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