Beschränkter (auf das Nachlassvermögen) Vollstreckungsauftra

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rit-sch
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#1

24.07.2013, 21:58

Hallo Leute,

folgendes Problem (ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden):

Es gibt einen Titel gegen vier Schuldner, die nach Kenntnis meines Chefs eine Erbengemeinschaft bilden. Aus taktischen Gründen soll nun der Vollstreckungsauftrag auf das Nachlassvermögen beschränkt werden. Ich würde das ja einfach so (der Auftrag wird auf das Nachlassvermögen nach dem am ... verstorbenen xxx beschränkt) in den Vollstreckungsauftrag aufnehmen. Mein Chef meint nun, es müsse dafür doch eine Vorlage oder so geben. Ich soll das jetzt nachlesen und die Sache dann mit ihm besprechen. Ich habe schon versucht, irgendetwas zu finden, aber ohne Erfolg. Ich ganz persönlich habe da auch so meine Zweifel, was das bringen sollte und ob das überhaupt machbar ist. Lt. Titel könnten wir gegen die vier Schuldner auch uneingeschränkt vollstrecken, also in ihr Privatvermögen.

Hat vielleicht irgendjemand eine Idee, wo man etwas nachzulesen finden könnte bzgl. einer auf das Nachlassvermögen beschränkten Vollstreckung?

Wobei ich davon ausgehe, dass die Leute sicherlich keine Gegenstände aus dem Nachlassvermögen zuhause haben, sondern es sich vielleicht nur um irgendwelche Konten o. ä. handelt, an die ich mit einer Mobiliarvollstreckung ja eh nicht drankomme. Und wenn keine entsprechend pfändbaren Gegenstände da sind, muss der GV die Vermögensauskunft wohl beschränkt auf das Nachlassvermögen abnehmen? So einen Fall hatte ich echt noch nicht.

Hat irgendjemand eine Idee?
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Jupp03/11

#2

24.07.2013, 22:27

Ich würde mal schauen, was in § 1990 BGB steht und weiterhin, ob irgendetwas davon im Urteil steht oder ob einer der Erben dieses gegenüber den Parteien erklärt hat.
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