Hilfe! ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gatita
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#1

24.07.2013, 00:04

Hallo an Alle,

mit zv-sachen habe ich seit jahren nichts mehr zu tun, bin also nicht auf dem laufenden. nun soll, oder besser gesagt muss, ich aber einen zv-auftrag machen, weil die kollegin im urlaub ist. tja... und da fängt das problem an. also ich habe gelesen, dass es jetzt für alle einen einheitlichen auftrag geben soll. ich habe online aber verschiedene versionen gesehen. ist es denn egal, welchen ich nehme? was muss ich dann beachten? welche anträge? es geht hierbei um eine unterhaltsforderung, also laufender unterhalt soll vollstreckt werden. wo beziffere ich denn die forderung (wenn ich bei hauptforderung den betrag eingebe, weiß doch der GVZ nicht, wie sich dieser zusammensetzt?)

ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, denn ich stehe auf dem schlauch.
zu zeiten der BRAGO kannte ich mich gut damit aus, hatte mir sogar spaß gebracht, aber jetzt... :(
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Pepples
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#2

24.07.2013, 07:35

Laufenden Unterhalt kann man nach wie vor mit einer Sachpfändung nicht vollstrecken, nur die Rückstände. Formularzwang gibt es für die ZVA und die VA nicht. Es gibt hier im Subforum Sammelbeiträge für die Maßnahmen, schau Dich da mal um.
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#3

24.07.2013, 08:29

Ich stimme Pepples voll zu.

Für einen PfÜb in Unterhaltssachen gibt es Formularzwang, und der sieht überall auch gleich aus.
gatita
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#4

24.07.2013, 12:24

ich meine natürlich rückständigen unterhalt, d.h. vollstreckt werden soll der rückständige unterhaltsbetrag.

aber es besteht doch jetzt ein formularzwang!? ich kann doch nicht mehr die version nehmen, die bei uns im pc abgespeichert ist von früher, oder? ich habe hier im forum schon einiges gelesen, aber je mehr ich lese, desto mehr fragen stellen sich mir. mir erscheint alles so unübersichtlich bzw. auch umfangreich. daher auch meine frage, was ich bei einem jetzigen ZV-Aufrag beachten muss? was ist auf jeden fall wichtig?

ich bin für alle tipps dankbar! :smile:
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#5

24.07.2013, 12:28

Pepples hat dir doch schon geschrieben, dass es für den ZV-Auftrag eben KEINEN Formularzwang gibt.
Und ansonsten :suche
Das Ganze ist hier im letzten halben Jahr so oft besprochen worden, da müsstest du eigentlich mehr als genug Beiträge zu finden...
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#6

24.07.2013, 13:27

Formularzwang gibt es nur, wenn du einen Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss beantragen willst. Du verwechselst hier wahrscheinlich was. Willst Du einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher machen oder willst Du eine Lohn- oder Kontopfändung machen?
gatita
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#7

24.07.2013, 14:35

ok... da hab ich wohl eine falsche info bekommen...ich dachte, dass es jetzt mit den neuen änderungen in der zv zwingend sei, dieses online formular zu benutzen. meine kollegin, die sonst die zv macht, hatte nämlich vor kurzem dieses formular benutzt. jetzt frage ich mich natürlich, warum sie nicht den aus unserem pc nimmt, wie sonst auch? (wäre ja einfacher) um ehrlich zu sein, ich weiß gar nicht was ich beantragen soll? auf dem zettel stand nur zv-auftrag! und da ich ja nix mit der zv in den letzten jahren zu tun hatte, stehe ich jetzt auf dem schlauch. was wäre denn sinnvoll? wie würdet ihr es denn an meiner stelle machen? und, benutzt ihr dieses online formular oder eure abgespeicherten modelle?

VIELEN DANK SCHON EINMAL FÜR EURE ANTWORTEN! :D
Pitt
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#8

24.07.2013, 14:44

Guck zunächst mal, was Dein Softwareprogramm an Vorlagen bietet. Welcher Auftrag (nur Vermögensauskunft, nur ZV-Auftrag oder Kombiauftrag, evtl. Auskunftseinholung bei Dritten usw.) für Deinen Fall sinnvoll ist, kann m. E. nicht pauschal beantwortet werden. Das kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an. Wenn Du komplett unsicher bist, frag am Besten nach, ob ein Kombiauftrag in Ordnung geht. Damit kann man i. d. R. nichts falsch machen.
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Pepples
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#9

24.07.2013, 14:46

Hast Du eigentlich irgendeinen der Sammelthreads Dir hier mal angeschaut? Da steht alles drin, was Du wissen musst.
Zusätzlich gibt es hier Sinnvolle Anträge - Reform ZwV weiter Infos zu sinnvollen Anträgen.
Wenn Du nicht weißt, welche ZV-Maßnahme Du machen sollst, woher sollen wir das dann wissen?

Damit sollte es hier jetzt auch gut sein. :closed
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