Hallo,
habe hier ein kleines Problem mit einer Abrechnung...
Wir haben für unsere Mandantin Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung eingelegt. Das Amtsgericht hatte zwischenzeitlich einen Verfahrenspfleger bestellt und dann wurde ein neuer Betreuer bestellt. Wir haben dann die Beschwerde für erledigt erklärt.
Wie rechne ich das jetzt ab?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Abrechnung Beschwerde gegen Betreuerbestellung
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ggf. 3500 nach Auffangsstreitwert? Hast ja da die Möglichkeit, den Wert je nach Bedeutung der Sache etwas anzupassen, siehe § 23 III RVG.
Wir machen bei soetwas immer Vergütungsvereinbarungen, deswegen kann ich dir nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, ob obiges stimmt.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Wenn du es nicht weißt lass es deinen Chef entscheiden.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.