Hallo,
ich habe jetzt leider zum wiederholten Male festgestellt, dass unsere Zwangsvollstreckungsaufträge nicht von allen Gerichtsvollziehern anerkannt werden. Kurz nach der "Reform" wurde unsere Software geupdatet und ich habe immer den aktualisierten Kombi-Auftrag genommen. Einige GV akzeptieren diesen, einige fordern ein Formular. Es gibt doch da keinen Formularzwang, oder? Wir arbeiten mit Haufe und da bekommen wir - in regelmäßigen Abständen - automatisch alle Neuerungen aufgespielt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke, elli_m
Formular Zwangsvollstreckungsauftrag?
- Soenny
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Es gibt (noch) keinen Formularzwang für ZV-Aufträge. Der ablehnende GV soll dir mal sagen, wo steht, daß ein bestimmtes Formular Pflicht ist
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ab wann soll der Formularzwang gelten?
- Soenny
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Das steht noch gar nicht zur Debatte, also kein Datum in Sicht
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- Foren-Azubi(ene)
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Gibt es den Formularzwang nicht schon seit dem 01.03.2013??
Oder steh ich jetzt irgendwie auf dem Schlauch?!
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- Tigerle
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Nicht für den normalen Zwangsvollstreckungsauftrag, sondern lediglich fürChristina787 hat geschrieben:Gibt es den Formularzwang nicht schon seit dem 01.03.2013??
Oder steh ich jetzt irgendwie auf dem Schlauch?!
- den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung,
- den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen und
- den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.