Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sternchen1981
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#1
15.01.2013, 10:50
Hallo!
Ich muss nun meinen 1. Verhaftungsauftrag in neuer Form machen.
Jetzt hab ich da ein paar Fragen:
Die Verhaftung läuft unter Nr. L. Da heißt es:
"Weitere Aufträge
in Verbindung mit dem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft"
Heißt das jetzt für mich, dass ich außer unter Nr. L auch noch die Abnahme der Vermögensauskunft (Nr. I) ankreuzen muss? Vorher musste ich das nämlich nicht, da bekam ich dann nach Ausführung des Verhaftungsauftrags das Vermögensverzeichnis automatisch vom GV zugeschickt.
Muss ich dann weiter unter N um die Übersendung des Protokolls bitten?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
schon mal im Voraus!
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sternchen1981
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#2
16.07.2013, 09:08
Guten Morgen!!
Ich grab mal meine alte Frage noch mal aus!!
Kann mir jetzt einer eine Antwort darauf geben??
Danke.
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katuscha
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#3
16.07.2013, 10:27
Also, ich habe letztens I und L angekreuzt, weiß allerdings nicht, ob nur L gereicht hätte. Das Protokoll will ich meistens nicht, daher kreuze ich das auch nicht an.
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sternchen1981
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#4
16.07.2013, 10:41
Danke für die Antwort Tuscha!!
Ich hab jetzt nach Rücksprache mit Cheffe nur L angekreuzt. Er meinte, die Abnahme der Vermögensauskunft hätten wir ja schon im Auftrag vorher beantragt.
Ich wart jetzt mal ab, was rauskommt. Werd dann wieder berichten!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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#5
16.07.2013, 11:08
Logisch ist es schon, wenn man nur L ankreuzt, da es ja die Fortsetzung von dem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft ist. Ich war mir aber auch unsicher, daher hatte ich sicherheitshalber I mit angekreuzt.