Kontenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Balian
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#11

09.07.2013, 11:49

Da würde ich mal kurz mit einsteigen, da ich da auch ne Weile raus bin:

Wenn ihr dem VS mitteilt, dass ihr sein Konto gepfändet hat was teilt ihr ihm mit, wenn es nicht erfolgreich war zum Beispiel und die Forderungen vorgemerkt werden - eben dies oder gar nichts?
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Riverside
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#12

10.07.2013, 11:05

Dass wir ein Konto gepfändet haben, haben wir nie nochmal extra mitgeteilt. Das merkt der Schuldner spätestens, wenn er aufs Konto zugreifen will.
Und üblicherweise bleibt die Kontenpfändung bestehen, bis der Gläubiger/Gläubigervertreter diese zurücknimmt oder für erledigt erklärt gegenüber dem Drittschuldner.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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#13

10.07.2013, 12:29

Der Schuldner bekommt doch eine Ausfertigung des PFÜB zugestellt. Von daher weiß er spätestens dann, dass die Konten bei der Bank dicht sind. Und ob auf den Konten was drauf ist, was ggf. an uns ausgezahlt wird, weiß der schon bei der Zustellung; wir erst mit der Drittschuldnererklärung :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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