wir haben folgenden Sachverhalt:
Vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass dem Arbeitnehmer eine beträchtliche Summe an Abfindung gezahlt werden muss. Wir vertreten den Arbeitnehmer.
Es erfolgte keine Zahlung der Abfindung.
Ich habe auf dem Titel die Vollstreckungsklausel eingeholt und bei der zuständigen GVZ-Verteilerstelle einen Antrag auf GV-Zustellung gestellt. Die Zustellung ist aber noch nicht erfolgt, da der Antrag erst am Freitag rausging.
Nun haben wir Infos erhalten, dass die Firma kurz vor dem Insolvenzverfahren stünde und voraussichtlich am Freitag Inso anmelden wird.
Was habe ich nun für schnelle Möglichkeiten? Ohne Zustellung...
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Kann ich den Pfüb mit gleichzeitiger Zustellung machen?
Oder ein VZV???
Vielen Dank für Eure Hilfe!