Chef entwertet gerade versehentlich KFB - Hilfe!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Fräulein Fi
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#31

03.07.2013, 11:36

Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung auch bei "versehentlicher" Aushändigung an den Schuldner möglich (ZPO-Kommentar Baumbach zu 733); es soll eine Doppelvollstreckung vermieden werden, was bei versehentlichem Durchstreichen aber ja nicht droht.

Die Lösung mit "Kfb kam nie an" ist aber eleganter :D
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#32

03.07.2013, 11:47

Jupp03/11 hat geschrieben:Die "zweite" kostet nichts, da der Gläubiger einen Anspruch auf einen Titel hat. Und diesen hat er noch nicht bekommen.
Wenn das Gericht den Titel rausgeschickt hat und nicht angekommen ist, kostet die "zweite" EUR 15,00.
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#33

03.07.2013, 11:58

Fräulein Fi hat geschrieben: Die Lösung mit "Kfb kam nie an" ist aber eleganter :D

Findest Du? Spätestens, wenn der KFB tatsächlich mit EB rausgeschickt wurde, fliegt das dem TO um die Ohren.

Mir stellt sich auch die Frage, warum man lügen muss und nicht einfach zu einem Fehler, der passieren kann und passiert ist, steht :ka
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Pisten_huhn83
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#34

03.07.2013, 12:06

Ich würde auch sagen, einfach dazu stehen, was passiert ist. Lügen kann schnell nach hinten losgehen...
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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#35

03.07.2013, 13:14

Jupp03/11 hat geschrieben:Die "zweite" kostet nichts, da der Gläubiger einen Anspruch auf einen Titel hat. Und diesen hat er noch nicht bekommen.

Wenn dem so wäre, wären wir bei der vorliegenden Fragestellung bei der Angabe "haben wir nicht bekommen" beim Betrug angelangt.

p.s. im Übrigen ist es egal ob da "entwertet", "bezahlt" oder was auch immer drauf steht. Es kann trotzdem raus vollstreckt werden.
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#36

03.07.2013, 13:29

das Thema hier ist ja spannend:
Ich sage dazu nur: Lügen ist oll und sollte (gerade in unserem Berufsbereich) unterlassen werden.

Zu dem entwerteten Titel: Kopie vom entw. Kfb ans Gericht mit Antrag, wegen versehentlicher Entwertung zweite vollstreckbare zu erteilen. Kostet 15,00 € (haben alle hier Recht), und wird vom (so voreiligen) Chef selbst bezahlt (ich sehe keinen Grund, warum das der Mdt zahlen sollte). Womöglich lernt er daraus :mrgreen: .
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#37

03.07.2013, 14:10

Nachtrag zu diesem heiß diskutierten Thema:
2. vollstreckbare Ausfertigung wurde erteilt, 15,00 € vom Chef bezahlt, Chef versprach, zukünftig besser aufzupassen und die festgesetzten Kosten wurden inzwischen von der Gegenseite beglichen.
Zum Thema "Lüge": Seit ich nicht mehr an der Telefonzentrale sitze ("Sagen Sie dem, ich bin nicht da, ich bin tot."), gerate ich hier eigentlich nicht mehr in eine moralische Zwickmühle. Schon beim Abwimmeln der Anrufer bin ich jedes Mal rot geworden :oops:. Chef hat mich dann immer ausgelacht und meinte, dass sei ja nicht schlimm, sieht ja keiner.
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#38

03.07.2013, 14:32

aber manche hören das (rotsein)!!!

Na siehste, ist doch gut, wenn er nun besser aufpassen will :!:
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#39

03.07.2013, 14:45

Na ja, das mit dem Aufpassen ist noch ausbaufähig. 3 Tage nach der KFB-Sache landete versehentlich eine teure Aquarellzeichnung, die Chef verschenken wollte, im Müllcontainer, weil Chef die Zeichnung in einem schäbigen Pappkarton direkt neben seinen Papierkorb gestellt hat. Putztrupp hat dann alles brav entsorgt und am nächsten Morgen fragt er mich, wo die Zeichnung abgeblieben ist. :shock: Zum Glück war der Müllcontainer im Keller noch nicht geleert und die Zeichnung konnte in einem Stück wieder rausgeholt werden.
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#40

03.07.2013, 14:47

Dein Chef ist ja ne Granate :auslach

Aber schön, dass das mit dem Kfb doch noch so gut geklappt hat :)

Ach ich lüge schon ziemlich gut. Fällt gar nicht mehr auf :pfeif :mrgreen:
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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