Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mausezahn
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#1
01.07.2013, 16:34
Hallo,
ich bin neu hier und hab auch gleich eine Frage.
Kann mir jemand erklären wie das mit dem zentralen Vollstreckungsgericht funktioniert?
Mein Schuldner wohnt in Bayern. Muss ich mich jetzt beim zuständigen Vollstreckungsgericht in Bayern anmelden oder gibts eins für ganz Deutschland? Muss ich mich in jedem Bundesland neu anmelden? Unsere Kanzlei ist in Rheinland-Pfalz ansässig.
Liebe Grüße
P.S. Hab ich das so richtig gemacht? (ist meine erste Anfrage!)
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schneewittchen1984
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#2
01.07.2013, 16:40
Hallo Mausezahn!
Willst du wissen, ob der Schuldner die EV/VA abgegeben hat?
Unter
https://www.vollstreckungsportal.de/aus" target="blank ... login2.jsf bekommst du die Auskunft, ob über den Schuldner Eintragungen im Schuldnerverzeichnis vorhanden sind.
Eine Abschrift der (alten) EV bekommst du immernoch über das zuständige Vollstreckungsgericht, eine Abschrift der VA (also Vermögensauskunft nach neuem Recht) nur über den zuständigen GV. Mit den zentralen Vollstreckungsgerichten haben m.E. eigentlich nur die GV Kontakt.
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schneewittchen1984
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Mausezahn
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#4
01.07.2013, 17:00
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
für die schnelle Antwort. Ich werd's morgen früh gleich mal probieren.