Schuldner unter EMA-Adresse nicht zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Geheimrat
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#1

21.06.2013, 09:14

Guten Morgen,

wir pfänden unsere eigenen Gebührenansprüche. Nachdem der Schuldner die EV abgegeben hatte, war es nun an der Zeit einen neuen Versuch zu wagen. Nachdem die EMA ergab, dass er umgezogen ist, reichte ich einen ZV-Auftrag beim zuständigen AG an. Es dauerte nunmehr 4 Monate (!) bis wir die Mitteilung vom GV bekamen, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Ich habe im Netz herausgefunden, dass er womöglich einen Autohandel betreibt, leider ist hierüber relativ wenig herauszufinden (kein Facebook-, Gelbeseiten-, Telefonbucheintrag o.Ä.), nur der eines lokalen Anbieters.

Habe schon bei Supercheck geschaut, welche Recherchen ich anstellen kann, aber keine passt. Hat jemand eine Idee, welche Auskunft für wenig Geld die meisten Informationen über den Schuldner herausfindet? Beim Gewerbeamt eine Anfrage zu starten halte ich allein nicht für sinnvoll, da ich vermute, dass der Schuldner abgetaucht ist und sofern diese Anfrage negativ ausgeht, sprich, dass der Schuldner kein Gewerbe angemeldet hat, werde ich ihm auch nicht mehr habhaft.

Weiß noch jemand Rat, wie ich den ZV-Auftrag beim nächsten Versuch beschleunigen kann?

Vielen Dank
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Pitt
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#2

21.06.2013, 09:58

Unter http://www.firmenwissen.de" target="blank kannst Du gucken, ob dort zum Schuldnernamen eine Firma registriert ist. Die Kontaktdaten der Firma gibt's kostenlos. Ab und zu bringt auch eine Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post etwas, wenn keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. Oder Du schaust mal unter http://www.insolnet.de" target="blank nach, ob inzwischen ein Inso-Verfahren läuft, aus dem sich eine aktuelle Anschrift ergibt. Einige EV-Kandidaten tauchen etwas später dort auf.
Die Beschleunigung eines ZV-Auftrages ist i. d. R. nicht möglich. Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. In einigen GVZ-Bezirken gibt es einfach zu wenige Gerichtsvollzieher. Und wie in jeder Branche arbeiten manche Leute schneller als andere und manche informieren den Gläubiger zwischendurch über den aktuellen Bearbeitungsstand und andere schicken nur nach einigen Monaten zum Abschluss ein Schreiben. Wenn möglich sollte man daher gerade wenn's brennt immer eine Forderungspfändung raushauen.
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Frau Geheimrat
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#3

21.06.2013, 10:05

Pitt hat geschrieben:Unter http://www.firmenwissen.de" target="blank kannst Du gucken, ob dort zum Schuldnernamen eine Firma registriert ist. Die Kontaktdaten der Firma gibt's kostenlos.
Danke für den Tipp, leider gab es, wie ich schon vermutete, keinen Eintrag.
Pitt hat geschrieben:Ab und zu bringt auch eine Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post etwas, wenn keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist.
Und wenn diese erfolgreich ist? Auf dem Titel steht immer noch die alte Adresse. Ich dachte es wäre nicht möglich einfach ohne eine anerkannte Meldeamtsauskunft an irgendwelchen Adressen zu vollstrecken???
Pitt hat geschrieben:Oder Du schaust mal unter http://www.insolnet.de" target="blank nach, ob inzwischen ein Inso-Verfahren läuft, aus dem sich eine aktuelle Anschrift ergibt. Einige EV-Kandidaten tauchen etwas später dort auf.
Danke, aber auch hier kein Eintrag.
Pitt hat geschrieben:Die Beschleunigung eines ZV-Auftrages ist i. d. R. nicht möglich. Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. In einigen GVZ-Bezirken gibt es einfach zu wenige Gerichtsvollzieher. Und wie in jeder Branche arbeiten manche Leute schneller als andere und manche informieren den Gläubiger zwischendurch über den aktuellen Bearbeitungsstand und andere schicken nur nach einigen Monaten zum Abschluss ein Schreiben. Wenn möglich sollte man daher gerade wenn's brennt immer eine Forderungspfändung raushauen.
Leider fehlen mir für eine Forderungspfändung wichtige Informationen und auf gut Glück wollte ich nicht vollstrecken. Trotzdem Danke für die vielen Tipps.
Pitt
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#4

21.06.2013, 10:10

Bislang hatte ich nie Probleme, wenn ich dem GVZ mitgeteilt habe, dass der Schuldner inzwischen nach ... verzogen ist und ich dem GVZ keine entsprechende EMA-Auskunft mit dieser neuen Anschrift vorgelegt habe. Oft hätte ich die auch gar nicht vorlegen können, weil sich gerade gläubigererfahrene Schuldner weder an- noch abmelden.
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#5

21.06.2013, 10:20

Frau Geheimrat hat geschrieben:
Pitt hat geschrieben:Ab und zu bringt auch eine Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post etwas, wenn keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist.
Und wenn diese erfolgreich ist? Auf dem Titel steht immer noch die alte Adresse. Ich dachte es wäre nicht möglich einfach ohne eine anerkannte Meldeamtsauskunft an irgendwelchen Adressen zu vollstrecken???
Das wäre mir völlig neu. Ich habe schon oft vollstreckt ohne irgendwie nachzuweisen, woher ich die Anschrift habe oder ob der Schuldner da gemeldet ist. Und außerdem hast du ja durch die Anschriftenprüfung einen Beleg. :wink:
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#6

21.06.2013, 10:21

niva hat geschrieben:
Frau Geheimrat hat geschrieben:
Pitt hat geschrieben:Ab und zu bringt auch eine Anschriftenprüfung bei der Deutschen Post etwas, wenn keine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist.
Und wenn diese erfolgreich ist? Auf dem Titel steht immer noch die alte Adresse. Ich dachte es wäre nicht möglich einfach ohne eine anerkannte Meldeamtsauskunft an irgendwelchen Adressen zu vollstrecken???
Das wäre mir völlig neu. Ich habe schon oft vollstreckt ohne irgendwie nachzuweisen, woher ich die Anschrift habe oder ob der Schuldner da gemeldet ist. Und außerdem hast du ja durch die Anschriftenprüfung einen Beleg. :wink:
Dann hatte ich wohl nur wirre Erinnerungen an meine letzten ZV-Erfahrungen :pfeif Okay, danke.
Dann schreibe ich in den neuen ZV-Auftrag also einfach die neue Adresse des Schuldners rein und es geht seinen Gang?
Pitt
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#7

21.06.2013, 10:31

:genau
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#8

21.06.2013, 10:40

:thx
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