Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 220
- Registriert: 05.03.2009, 09:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Hat schon einmal jemand seit der Reform einen PfüB nach § 805 f Abs. 2 ZPO (also die privilegierte Pfändung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) beantragt?? Ich wollte gerade den Pfüb ausfüllen, aber ich kann in dem Formular für "gewöhnliche Geldforderungen" die erforderlichen Angaben nicht finden? Gibt es vielleicht ein gesondertes Formular? Unterhaltspfändung ist es ja auch nicht... *ratlosbin*
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3306
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Auszug aus der Info-Seite des BMJ:
In dem Formular „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen“ können Sie auf Seite 1 im Antragskasten den Antrag nach § 850f Absatz 2 ZPO eintragen. Hierfür steht Ihnen rechts im Antragskasten im zweiten Block von oben ein leeres Textfeld zur Verfügung. Setzen Sie ein Kreuz, um den Antrag zu stellen. Im Textfeld können Sie eintragen: „Änderung des unpfändbaren Betrages nach § 850f Absatz 2 ZPO“. Auf Seite 8 können Sie im Kasten „Sonstige Anordnungen“ Ihren Antrag näher begründen.
In dem Formular „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen“ können Sie auf Seite 1 im Antragskasten den Antrag nach § 850f Absatz 2 ZPO eintragen. Hierfür steht Ihnen rechts im Antragskasten im zweiten Block von oben ein leeres Textfeld zur Verfügung. Setzen Sie ein Kreuz, um den Antrag zu stellen. Im Textfeld können Sie eintragen: „Änderung des unpfändbaren Betrages nach § 850f Absatz 2 ZPO“. Auf Seite 8 können Sie im Kasten „Sonstige Anordnungen“ Ihren Antrag näher begründen.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 17
- Registriert: 11.09.2012, 11:11
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Stuttgart
Hallo ihr Lieben,
ich hab mal wieder eine Frage
Und zwar hat unser Schuldner aller Voraussicht nach (er hat es gegenüber dem Gläubiger erwähnt) eine Versicherung, die wohl demnächst ausgezahlt wird. Diese Versicherung ist bei der Wüstenrot. Kann ich auch einen PfüB beantragen, ohne dass ich die genaue Versicherungspolice-Nr. habe oder brauche ich diese zwingend hierfür?
Liebe Grüße
Annika
ich hab mal wieder eine Frage
Und zwar hat unser Schuldner aller Voraussicht nach (er hat es gegenüber dem Gläubiger erwähnt) eine Versicherung, die wohl demnächst ausgezahlt wird. Diese Versicherung ist bei der Wüstenrot. Kann ich auch einen PfüB beantragen, ohne dass ich die genaue Versicherungspolice-Nr. habe oder brauche ich diese zwingend hierfür?
Liebe Grüße
Annika
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 55
- Registriert: 21.04.2009, 13:11
- Software: AnNoText
- Wohnort: Vogelparkregion
Hallo,
endlich komme ich auch mal in das neue "Pfüb-Vergnügen". Ich habe zwei Jugendamtsurkunden für Kindesunterhalt. Die Kinder sind beide in der dritten Altersstufe. Mache ich diesen Unterhaltspfüb jetzt im Namen der Kinder (oder pro Kind einen) oder im Namen der Mutter? In dem Formular ist außerdem immer nur von einem Gläubiger die Rede. Ich weiß leider nicht, wie ich das jetzt richtig ausfüllen soll. Wenn ich zwei Pfübse machen würde, bekäme ich dann auch 2x Gebühren?
Fragen über Fragen ....
Und schon mal Danke für die Antworten
endlich komme ich auch mal in das neue "Pfüb-Vergnügen". Ich habe zwei Jugendamtsurkunden für Kindesunterhalt. Die Kinder sind beide in der dritten Altersstufe. Mache ich diesen Unterhaltspfüb jetzt im Namen der Kinder (oder pro Kind einen) oder im Namen der Mutter? In dem Formular ist außerdem immer nur von einem Gläubiger die Rede. Ich weiß leider nicht, wie ich das jetzt richtig ausfüllen soll. Wenn ich zwei Pfübse machen würde, bekäme ich dann auch 2x Gebühren?
Fragen über Fragen ....
Und schon mal Danke für die Antworten
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Die Nr. der Police ist, glaube ich, nicht so wichtig. Mit Name und Geb.-Datum können die das auch rausfinden. Schwieriger dürfte die genaue Ermittlung des Drittschuldners werden. Nach meinen letzten Erfahrungen mit der Wüstenfarbe haben die praktisch für jede Versicherung eine eigene Firma, also z.B. Wüste Lebens-AG, Wüsten-Renten-AG etc. Genaueres läßt sich aber bestimmt auf der jew. Homepage des Anbieters ermitteln.Aurichanni hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
ich hab mal wieder eine Frage
Und zwar hat unser Schuldner aller Voraussicht nach (er hat es gegenüber dem Gläubiger erwähnt) eine Versicherung, die wohl demnächst ausgezahlt wird. Diese Versicherung ist bei der Wüstenrot. Kann ich auch einen PfüB beantragen, ohne dass ich die genaue Versicherungspolice-Nr. habe oder brauche ich diese zwingend hierfür?
Liebe Grüße
Annika
Wenn du nicht genau weißt, um was für eine Versicherung es sich handelt, könnte das die Schwierigkeit werden.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Da ich nach diesen Urkunden auch schon im herkömmlichen Verfahren nur einen PfÜb beantragt habe, würde ich das auch mit dem Formular für die Kinder machen.Sandri hat geschrieben:Hallo,
endlich komme ich auch mal in das neue "Pfüb-Vergnügen". Ich habe zwei Jugendamtsurkunden für Kindesunterhalt. Die Kinder sind beide in der dritten Altersstufe. Mache ich diesen Unterhaltspfüb jetzt im Namen der Kinder (oder pro Kind einen) oder im Namen der Mutter? In dem Formular ist außerdem immer nur von einem Gläubiger die Rede. Ich weiß leider nicht, wie ich das jetzt richtig ausfüllen soll. Wenn ich zwei Pfübse machen würde, bekäme ich dann auch 2x Gebühren?
Fragen über Fragen ....
Und schon mal Danke für die Antworten
Wenn es sich nicht gerade um Zwillinge handelt, endet die 3. Altersstufe ja zu unterschiedlichen Zeitpunkten, daher würde ich Seite 3 u. 4 einfach doppelt einfügen und für jedes Kind gesondert ausfüllen. Die Methode hat bei mir zumindest schon einmal funktioniert.
Du bekommst ja eh eine erhöhte Gebühr mit insgesamt 0,6, der Unterschied zu zweimal 0,3 (für einzelne PfÜbs) kann dann höchstens in den P+T und der entsprechenden MwSt. liegen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 17
- Registriert: 11.09.2012, 11:11
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Stuttgart
@Geniesserin...ich werde jetzt erst mal den VB abwarten und dann mal überlegen, aber hat mir schon viel geholfen. Der hat dort mal gearbeitet bei der Wüstenrot Bank aber das ist natürlich eher nicht so toll wenn die so viele Unter-Versicherungen haben, vielleicht versuchen wir es dann doch über einen normalen ZWV-Antrag und dann gegebenfalls über ne EV.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.06.2013, 10:22
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advolux
Halli hallo zusammen,
bereits seit geraumer Zeit recherchiere ich mit Begeisterung auf FoReNo.de, wenn ich im Arbeitsalltag einfach nicht weiter weiß - so auch heute... Leider habe ich nichts Passendes zu meinem Problem gefunden, vielleicht kann mir ja einer von euch helfen:
Ich habe mich durch die Erstellung des neuen Antrag auf Erlass eines PfÜB gefuchst und war total stolz, als ich diesen nun vor zwei Wochen losgeschickt habe... Leider kam jetzt eine Zwischenverfügung des Rechtspflegers... Was dieser moniert hat, habe ich soweit verbessert/geändert, doch in einem Punkt komme ich nicht weiter. Die im VB festgesetzten Zinsen habe ich unter "festgesetzte Kosten" aufgeführt. Dies sei jedoch falsch. Hat irgendjemand eine Idee, wo ich die sonst eintragen kann??
Vorab schon einmal riesen Dank für eure Hilfe!!!
bereits seit geraumer Zeit recherchiere ich mit Begeisterung auf FoReNo.de, wenn ich im Arbeitsalltag einfach nicht weiter weiß - so auch heute... Leider habe ich nichts Passendes zu meinem Problem gefunden, vielleicht kann mir ja einer von euch helfen:
Ich habe mich durch die Erstellung des neuen Antrag auf Erlass eines PfÜB gefuchst und war total stolz, als ich diesen nun vor zwei Wochen losgeschickt habe... Leider kam jetzt eine Zwischenverfügung des Rechtspflegers... Was dieser moniert hat, habe ich soweit verbessert/geändert, doch in einem Punkt komme ich nicht weiter. Die im VB festgesetzten Zinsen habe ich unter "festgesetzte Kosten" aufgeführt. Dies sei jedoch falsch. Hat irgendjemand eine Idee, wo ich die sonst eintragen kann??
Vorab schon einmal riesen Dank für eure Hilfe!!!