Wie willst du das überrpüfen? du kannst zusätzliche fragen stellen...
ich schreib dann immer: sofern der schuldner angibt, keine bankverbindung zu haben, wir um erläuterung gebeten, wie er den bargeldlosen zahlungsverkehr regelt.
hoffe ich hab deine frage richtig verstanden...
Ergänzung eidesstattliche Versicherung möglich?
ergänzen kann sie nur, wenn bei "Konto/bankverbindung" kein kreuzchen ist. wenn da nämlich ein kreuzchen ist, ist das vermögensverzeichnis damit vollständig und die ergänzung/nachbesserung fällt aus wegen unbegründet.joy1980 hat geschrieben:Dann mußt du einen Ergänzungs-/Nachbesserungsantrag stellen, in welchem du deine ganzen Fragen auflistest.
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
_________________________________________________________
Bis später ;)
Ich warte auf Freitag... :wecker
_________________________________________________________
Bis später ;)
Also bei mir funktioniert das immer. Ich habe vorher je nach dem eine Kontopfändung versucht und dabei ist rausgekommen, daß das Konto nicht mehr besteht. Ich habe den Ergänzungs-/Nachbesserungsantrag gestellt und begründet, das jeder Selbstständige mindestens eine Bankverbindung hat. Und dies hat bisher immer ohne Probleme funktioniert.
Man muss hier auch beachten, daß die e.V. von 2006 ist.
Man muss hier auch beachten, daß die e.V. von 2006 ist.
Liebe Grüße :pcwink
- rena
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1268
- Registriert: 24.08.2006, 16:15
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)
Guten Morgen!
Folgender Sachverhalt bereitet mir Probleme:
Wir haben die Abgabe der EV einer GmbH, vertreten durch den GF, beantragt und ein Vermögensverzeichnis von der zuständigen GVin erhalten. Allerdings ist dieses mehr als dürftig. Also die GVin hat unserer Meinung nach ihre Arbeit mehr als schlampig gemacht und durchweg Angaben wie "ist ungewiss" etc. reingeschrieben. Wir haben sodann um Konkretisierung gebeten.
Diese Aufforderung haben wir im Juni rausgeschickt und es lag Monate, ohne dass sich etwas getan hat. Bei Nachfragen hat sich herausgestellt, dass die GVin länger krank ist, dann hat die Vertretung zig Mal gewechselt, sind umgezogen etc. Nun im November hats die aktuelle Vertretung endlich mal geschafft zur Nachbesserung der EV zu laden.
Anfang dieser Woche kam nun ein Schreiben von ihr, dass das Geschäftslokal geschlossen ist und eine Anschrift nicht ermittelt werden konnte und somit die Ladung zur Nachbesserung der EV nicht zugestellt werden konnte.
Dafür will sie auch noch 18 €. Gibts eine Möglichkeit, diese Kosten nicht zu bezahlen??????????
Folgender Sachverhalt bereitet mir Probleme:
Wir haben die Abgabe der EV einer GmbH, vertreten durch den GF, beantragt und ein Vermögensverzeichnis von der zuständigen GVin erhalten. Allerdings ist dieses mehr als dürftig. Also die GVin hat unserer Meinung nach ihre Arbeit mehr als schlampig gemacht und durchweg Angaben wie "ist ungewiss" etc. reingeschrieben. Wir haben sodann um Konkretisierung gebeten.
Diese Aufforderung haben wir im Juni rausgeschickt und es lag Monate, ohne dass sich etwas getan hat. Bei Nachfragen hat sich herausgestellt, dass die GVin länger krank ist, dann hat die Vertretung zig Mal gewechselt, sind umgezogen etc. Nun im November hats die aktuelle Vertretung endlich mal geschafft zur Nachbesserung der EV zu laden.
Anfang dieser Woche kam nun ein Schreiben von ihr, dass das Geschäftslokal geschlossen ist und eine Anschrift nicht ermittelt werden konnte und somit die Ladung zur Nachbesserung der EV nicht zugestellt werden konnte.
Dafür will sie auch noch 18 €. Gibts eine Möglichkeit, diese Kosten nicht zu bezahlen??????????