Ergänzung eidesstattliche Versicherung möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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butterflybabe
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#1

08.10.2007, 09:02

Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich.

Folgende Pfändungssache. Wir vollstrecken für den Mandanten gegen jemanden, der angibt, er sei selbständig. eV wurde im Frühjahr 2006 geleistet. Der Schuldner gibt an, er sei selbständig, erhalte aber kein Einkommen und lebt vom Einkommen seiner Ehefrau.

Kann ich eine erneute bzw. Ergänzung der eV beantragen, da ich davon ausgehe, dass der Schludner nicht mehr in diesem Gewerbe ist (wer arbeitet schon, wenn er nichts verdient) oder mehr Einkommen udn damit mehr Aussenstände hat?

Da fällt mir gleich noch eine Frage ein :lol:

Der Schuldner hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Müssen diese, bei einem selbständigen im Einkommen berücksichtigt werden?
Jupp03/11

#2

08.10.2007, 09:06

Welches Unternehmen betreibt er denn angeblich und hat er was dazu gesagt, ob dieses im Gewerberegister eingetragen ist?
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butterflybabe
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#3

08.10.2007, 09:08

Er betreibt nach seinen Angaben eine Hausmeisterei. Bzgl. der Rechtsform und einer evtl. Eintragung ins Register ist nichts angegeben.

Bankverbindung auch nicht. Deswegen kommt mir das alles etwas "Spanisch" vor.
Jupp03/11

#4

08.10.2007, 09:16

Versuch mal zu ermitteln, ob sein Gewerbe im Gewerberegister eingetragen ist.
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#5

08.10.2007, 09:21

Mit einer Ergänzung oder anderweitig?
Jupp03/11

#6

08.10.2007, 09:30

Durch Einholung eines Auszuges vom Gewerberegister.´

Falls er nämlich im Register eingetragen ist, hast du die Möglichkeit, Ergänzung zu verlangen, weiterhin Möglichkeit, ihm Strafanzeige anzudrohen.
XD
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#7

08.10.2007, 10:15

ich beantrage da wiederholte abgabe gem. § 903, mit der begründung, dass bei selbständigen davon ausgegangen werden muss, dass nach spätestens nach 12 monaten vermögen bzw. außenstände vorhanden sind, die zugunsten der gläubiger gepfändet werden können
vgl. lg heilbronn, 1 C T 510/99
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
_________________________________________________________

Bis später ;)
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#8

08.10.2007, 10:40

:thx :thx euch beiden.

Ich werd jetzt beides machen, denn der Schuldner soll jetzt endlich mal was zahlen.
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#9

08.10.2007, 11:28

Jetzt benötige ich leider noch was.

Kann ich denn verlangen, dass eine Überprüfung der sonstigen Positionen insbesondere der Bankverbindung verlangen?
joy1980
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#10

08.10.2007, 11:31

Dann mußt du einen Ergänzungs-/Nachbesserungsantrag stellen, in welchem du deine ganzen Fragen auflistest.
Liebe Grüße :pcwink
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