Folgende Pfändungssache. Wir vollstrecken für den Mandanten gegen jemanden, der angibt, er sei selbständig. eV wurde im Frühjahr 2006 geleistet. Der Schuldner gibt an, er sei selbständig, erhalte aber kein Einkommen und lebt vom Einkommen seiner Ehefrau.
Kann ich eine erneute bzw. Ergänzung der eV beantragen, da ich davon ausgehe, dass der Schludner nicht mehr in diesem Gewerbe ist (wer arbeitet schon, wenn er nichts verdient) oder mehr Einkommen udn damit mehr Aussenstände hat?
Da fällt mir gleich noch eine Frage ein
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Der Schuldner hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Müssen diese, bei einem selbständigen im Einkommen berücksichtigt werden?