Hilfe beim Ausfüllen von PfÜb-Formular

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Smarti
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#21

22.05.2013, 16:36

Pepples hat geschrieben:Hallo Smarti :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Sorry, hab mein Profil ergänzt und die Forenregeln gelesen :oops: :wink:
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Tigerle
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#22

29.05.2013, 18:19

Hier findest Du ein Beispiel für einen ausgefüllten PfÜb samt Erklärung. Ich hoffe es hilft Dir weiter.

http://www.kanzleirechner.de/downloads/frame/index.htm" target="blank
Terrorkeks
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#23

30.05.2013, 00:01

Klar findest du keine Farben beim Antrag... Das sollte eher zur Erleichterung bzw. Erklärung dienen... Bei deinem Formular muss aber auch die Zeile "... nebst ---% Zinsen daraus/aus seit dem...." vorhanden sein...
Heffi89
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#24

03.06.2013, 08:54

Guten Morgen,

ich habe hier auch ein kleines Problem wegen des neuen PfÜb's.
(Wobei ich auch gar nicht weiß, ob wir jetzt überhaupt vollstrecken können..?)
Es geht um Kindesunterhalt: Gegenseite hatte den Unterhalt für Mai nicht gezahlt. Wir wollten nun den rückständigen und den laufenden Unterhalt pfänden.

Während der Vorbereitung rief die Mandantin an und teilte mit, dass die rückständige Forderung gezahlt worden ist.

Problem ist, ich verstehe irgendwie nicht, wo ich den laufenden Unterhalt bei dem neuen PfÜb eintragen soll. Geht das überhaupt ohne rückständige Forderung?

Hoffe ihr könnt mir helfen :(
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
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#25

03.06.2013, 09:02

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... nn=1512734" target="blank

Hast Du das richtige Formular für die Unterhaltspfändung (siehe Link)

Habt Ihr schon einen Titel?
Heffi89
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#26

03.06.2013, 09:07

Ja, habe das selbe Formular. Steige da nur irgendwie nicht durch was den Unterhalt betrifft. Bei den gewöhnlichen Forderungssachen ist das kein Problem.

Titel liegen vor. Urkunden über Verpflichtung zum Unterhalt.
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#27

03.06.2013, 09:24

GEhe mal auf die Seite http://www.kanzleirechner.de/service/de ... eckung.htm" target="blank

und dort bei

Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen (mit LawFirm® ausgefülltes Muster)

Vielleicht hilft Dir das Muster weiter.
Heffi89
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#28

03.06.2013, 09:28

Aber betrifft das nicht nur den rückständigen Unterhalt?
Rückständiger wurde ja bereits gezahlt...
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#29

03.06.2013, 10:00

Sorry stimmt.

den laufenden Unterhalt musst Du dann bei II. bzw. III. eintragen.
hansb
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#30

03.06.2013, 10:52

@Tigerle: ich finde beides sehr hilfreich. Hatte ich noch gar nicht wahrgenommen, vielen Dank!
http://www.kanzleirechner.de/downloads/frame/index.htm" target="blank
http://www.kanzleirechner.de/service/de ... eckung.htm" target="blank
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