Verantwortlicher für Bezahlung der Spedition bei Räumung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
missy0709
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 03.09.2010, 11:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Tribsees

#1

24.05.2013, 14:30

Hallo,

ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe. Wir sollen für eine Spedition eine Forderung geltend machen. Die Spedition wurde von einem GVZ beauftragt, eine Wohnungsräumung durchzuführen. Bezahlt wurde die Spedition jedoch nicht.

Wer ist denn jetzt der Zahlungspflichtige, den wir anschreiben müssen? Der GVZ oder evtl. der Gläubiger der Räumungsangelegenheit?

Normalerweise fordert der GVZ doch einen Vorschuss vom Gläubiger gerade für diese Kosten, oder?

Stehe im Moment auf`m Schlauch.

Bitte um Eure Meinungen. Danke.

missy0709
"Wer Tiere quält, ist unbeseelt und Gottes guter Geist ihm fehlt, mag noch so vornehm drein er schaun, man sollte niemals ihm vertraun." Johann Wolfgang von Goethe
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#2

24.05.2013, 14:41

ja, ich kenne das nur mit Vorschussanforderung.
Jetzt ist die Frage, ob die Gläubiger vielleicht diesen Vorschuss überwiesen hatten, den der GVZ aber nicht weitergeleitet hat?! Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
Was hat denn der GVZ bei der Räumung zu eurer Mandantschaft gesagt, wie die Rechnung bezahlt wird? Normalerweise ist ja der GVZ anwesend... Auf wen wurde die Rechnung ausgestellt?
Ich würde notfalls sowohl GVZ als auch Gläubiger anschreiben. Einer von beiden wird sich mit Sicherheit melden. Spätestens der Gläubiger, der evtl einen Vorschuss geleistet hat.
Kostenschuldner ist aber generell der Gläubiger (wenn nicht der GVZ ohne konkreten Auftrag die Räumung durchgeführt hat, aber auch das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen)
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

24.05.2013, 14:57

Die Frage ist doch, wer den Auftrag erteilt hat.. und wenn dat der GV war: Rechnung usw an den.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
missy0709
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 03.09.2010, 11:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Tribsees

#4

24.05.2013, 15:00

Okay, so ähnlich hatten wir uns das auch gedacht. Ich danke Euch für die Antworten.
"Wer Tiere quält, ist unbeseelt und Gottes guter Geist ihm fehlt, mag noch so vornehm drein er schaun, man sollte niemals ihm vertraun." Johann Wolfgang von Goethe
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#5

24.05.2013, 15:25

Da hat entweder der GV geschlammpt oder der Anwalt des Gläubiger. Kostenschuldner ist meiner Ansicht nach der Gläubiger, der dann gucken muss, woher sein Geld wieder kriegt.
Antworten