Zahlt Versicherung nach DS Erklärung einfach Betrag aus?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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leoniemaus5
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#1

24.05.2013, 11:27

Hallo zusammen,

folgender Fall: Pfändung von Ehegattenunterhalt mit Pfüb bei Bank, Finanzamt und Lebensversicherung. Abgegebene DS Erklärungen blieben erfolglos (wiesen nichts aus) bei Bank und Finanzamt. Lebensversicherung weist in DS Erklärung höheren Rückkaufswert auf, als wir gepfändet haben. Wie komme ich für unseren Gläubiger nun da dran? Des Weiteren ist der Schuldner selbstständig.

Die Herausgabe der Versicherungspolice vom Schuldner an den Gläubiger habe ich im PfÜb mitbeantragt, aber das wäre ja unsinn, da der Rückkaufswert höher ist, als den Betrag den wir gepfändet haben und ich die Versicherung nicht kündigen kann. Somit muss die Versicherung den Betrag doch einfach so an die Gläubigerin zahlen oder sehe ich da was falsch?

Wenn die einfach so zahlen müssen, gibt es da Fristen?

Vielen Dank, T

PS: Sorry Schuldner u Gläubiger oben vertauscht - habs geändert.
sansibar
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#2

24.05.2013, 11:32

Die Lebensversicherung kann doch nur auszahlen, wenn der Betrag fällig ist oder die Versicherung gekündigt. Ich nehme mal an, dein Schuldner ist nicht tot? Und wieso kannst du nicht kündigen? Hast du das Kündigungsrecht nicht mitgepfändet?
Grüße - sansibar
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leoniemaus5
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#3

24.05.2013, 13:02

@sansibar: Das Kündigungsrecht habe ich mitgepfändet und ich habe auch mitgepfändet, dass der Schuldner mir die Police aushändigen muss.

Also bedeutet das für mich Lebensversicherung kündigen, Geld einsacken und die restliche Lebensversicherung bekommt er ausgezahlt?
Wenn es so wäre, ist das ein Problem, da ich derzeit noch den Auftrag hier liegen habe über die Lebensversicherung auch den Kindesunterhalt zu pfänden.
sansibar
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#4

24.05.2013, 13:11

Aber eins geht nur: Entweder läuft die Versicherung weiter, dann kommst du nicht ran, bevor der Schuldner tot ist (oder, falls sie auf Rentenbasis ist, bis die Rentenzahlungen anfangen), oder du kündigst sie und kriegst den gepfändeten Anteil und der Schuldner den Rest. Sollst du Kindesunterhaltsrückstände pfänden oder auch laufenden Unterhalt? Laufende Zahlungsverpflichtungen kann man auf diese Art leider nicht pfänden, mir fällt jedenfalls nicht ein, wie. Wobei das in diesem Fall natürlich superblöd ist....
Vielleicht hat noch jemand ne bessere Idee als ich?
Grüße - sansibar
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leoniemaus5
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#5

27.05.2013, 10:27

Ich pfände nur Rückstände. Das Kind wird in diesem Jahr volljährig, aber trotzdem zahlt der Schuldner seit letztem Jahr keinen Cent. Ich habe nun mit Chefin abgesprochen, dass wir zuerst Kindesunterhalt noch pfänden und wenn die Versicherung das VZV bzw. dann den PfÜb hat, kündigen wir die Versicherung und können beides ausgezahlt bekommen.
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