Nachweis der 0,3 Gebühr für Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Eric
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#11

22.05.2013, 23:08

icerose hat geschrieben:dein Rpfl ist aber schlecht drauf - ich mach das seit Jahren so (neue Forderung gleich ins Foko) und mich hat noch NIE jemand nach Belegen dafür gefragt.
Echt seltsam :ohmann

Sache ist geklärt. Weil das eine lange Forderungsaufstellung war, habe ich leider übersehen, dass diese Gebühren doppelt eingebucht wurden. Die haben wir jetzt herausgenommen, Pfüb ist nunmehr erlassen worden.

Jetzt noch einmal eine andere Frage:

Ist es immer sinnvoll, ein vorläufiges Zahlungsverbot zu machen? Da ich bisher nicht viel mit ZV zu tun habe, habe ich das nicht gemacht. Nun war doch eine lange Wartezeit zu verzeichnen.

Der Gerichtsvollzieher bekommt doch den erlassenen Pfüb mit den in meinem Fall geänderten Zahlen oder muss er die Aufstellung in seinen Unterlagen auch noch einmal selbst ändern? Wir haben nämlich eine niedrige Forderung geltend gemacht, als jetzt tatsächlich gepfändet wird. Die bei Gericht meinte, dass der Gerichtsvollzieher die Forderungsaufstellung noch einmal selbst ändern muss, stimmt das?
samsara
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#12

23.05.2013, 08:19

Ich mache immer ein VZV, da die Bearbeitung des Pfüb´s oft länger dauert. Sofern abzusehen ist, dass der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird, schiebe ich ein 2. VZV hinterher. Das sichert allerdings nicht den Rang des 1. VZV.

Die Beträge müssen vom Rechtspfleger abgeändert werden. Der GV stellt den Pfüb so zu, wie er vom Gericht erlassen wurde. Änderungen darf er nicht vornehmen.
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icerose
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#13

23.05.2013, 09:32

Hallo,
schön, dass dein Pfüb nun da ist. Und richtig ist, dass der GV den Pfüb einfach nur zustellt. Wo kämen wir denn hin, wenn der GV die auch noch prüfen sollte??? :roll:

Ich habe extrem viel mit der ZV zu tun - und mache nur in Fällen, die eilig und/oder gegen einen suspekten Schuldner sind, ein VZV. So verschieden ist das. Meine Pfübs sind in der Regel in einem Monat erlassen und zugestellt. :wink:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Eric
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#14

24.05.2013, 18:14

icerose hat geschrieben:Hallo,
schön, dass dein Pfüb nun da ist. Und richtig ist, dass der GV den Pfüb einfach nur zustellt. Wo kämen wir denn hin, wenn der GV die auch noch prüfen sollte??? :roll:

Ich habe extrem viel mit der ZV zu tun - und mache nur in Fällen, die eilig und/oder gegen einen suspekten Schuldner sind, ein VZV. So verschieden ist das. Meine Pfübs sind in der Regel in einem Monat erlassen und zugestellt. :wink:
Ich habe jetzt hier die Anweisung gekommen, über das vorläufige Zahlungsverbot vorher zu machen.

Bei unserem Fall hat leider die Bank gepennt. Die hat wohl falsch gerechnet.

Ich werde berichten, was herausgekommen ist.
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