icerose hat geschrieben:dein Rpfl ist aber schlecht drauf - ich mach das seit Jahren so (neue Forderung gleich ins Foko) und mich hat noch NIE jemand nach Belegen dafür gefragt.
Echt seltsam
Sache ist geklärt. Weil das eine lange Forderungsaufstellung war, habe ich leider übersehen, dass diese Gebühren doppelt eingebucht wurden. Die haben wir jetzt herausgenommen, Pfüb ist nunmehr erlassen worden.
Jetzt noch einmal eine andere Frage:
Ist es immer sinnvoll, ein vorläufiges Zahlungsverbot zu machen? Da ich bisher nicht viel mit ZV zu tun habe, habe ich das nicht gemacht. Nun war doch eine lange Wartezeit zu verzeichnen.
Der Gerichtsvollzieher bekommt doch den erlassenen Pfüb mit den in meinem Fall geänderten Zahlen oder muss er die Aufstellung in seinen Unterlagen auch noch einmal selbst ändern? Wir haben nämlich eine niedrige Forderung geltend gemacht, als jetzt tatsächlich gepfändet wird. Die bei Gericht meinte, dass der Gerichtsvollzieher die Forderungsaufstellung noch einmal selbst ändern muss, stimmt das?