Hallo,
ich habe hier ein Urteil liegen, in welchem der Beklagte verurteilt wurde, Zahlungen Zug-um-Zug gegen eine Mängelbeseitigung zu leisten. Unsere Mandantin (Klägerin) hat die Mängel noch nicht beseitigt.
Kann ich dennoch ein vorläufiges Zahlungsverbot und anschließend einen Pfändungsbeschluss veranlassen?
Danke
rOy
Vorläufiges Zahlungsverbot bei Zug-um-Zug Verurteilung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Sofern im Urteil kein Annahmeverzug festgestellt ist, ist eine Vollstreckung noch nicht möglich.
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