Vorläufiges Zahlungsverbot bei Zug-um-Zug Verurteilung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mini-me
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#1

21.05.2013, 15:23

Hallo,

ich habe hier ein Urteil liegen, in welchem der Beklagte verurteilt wurde, Zahlungen Zug-um-Zug gegen eine Mängelbeseitigung zu leisten. Unsere Mandantin (Klägerin) hat die Mängel noch nicht beseitigt.

Kann ich dennoch ein vorläufiges Zahlungsverbot und anschließend einen Pfändungsbeschluss veranlassen?

Danke

rOy
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Liesel
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#2

21.05.2013, 16:34

Sofern im Urteil kein Annahmeverzug festgestellt ist, ist eine Vollstreckung noch nicht möglich.
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mini-me
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#3

21.05.2013, 16:37

Danke, dass hatte ich schon gedacht/befürchtet.

rOy
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