Hallo,
ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot durch den GV zustellen lassen. Den Zustellvermerk habe ich noch nicht erhalten.
Die Gegenseite hat jetzt bereits einen Betrag auf unser Konto überwiesen. Somit muss ich das vorl. Zahlungsverbot ja wieder aufheben.
In das vorl. Zahlungsverbot hatte ich aber nicht die RA-Gebühren mit reingenommen. Das wollte ich mit dem Pfüb machen. Was mache ich jetzt? Die Gegenseite nochmals auffordern? Der Bank das mitteilen? Wenn ich jetzt nachträglich die 0,3 GEbühr in das Foko einbuchen möchte (RA-Micro), dann bucht der mir die ohne Auslagen ein.
Kann mir hier jemand helfen?
Gebühr für vorl. Zahlungsverbot
- Anahid
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Ich würde den Schuldner anschreiben und die Kosten für das VZV beziffern. Blöd ist natürlich, dass Du die nicht mit drin hast.
Meines Erachtens musst Du das VZV für erledigt erklären, da die Ansprüche, die darin beziffert sind, bezahlt sind. Du musst also das Konto freigeben.
Sollte der Schuldner die Kosten des VZV nicht freiwillig zahlen, so kannst Du Kostenfestsetzung beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Meines Erachtens musst Du das VZV für erledigt erklären, da die Ansprüche, die darin beziffert sind, bezahlt sind. Du musst also das Konto freigeben.
Sollte der Schuldner die Kosten des VZV nicht freiwillig zahlen, so kannst Du Kostenfestsetzung beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- rit-sch
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ich habe im Eingangsthread gelesen, dass der Schuldner "einen Betrag" gezahlt hat. Ich kann daraus nicht erkennen, ob er die volle Forderung gezahlt hat oder nur einen Teilbetrag. Bei einem Teilbetrag würde ich das vorläufige Zahlungsverbot nicht zurücknehmen.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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