Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
- Anahid
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Ich mach die auch über RAM und drucke die in schwarz-weiß. Alle PFÜB´s, egal bei welchem Gericht, gingen beanstandungslos durch.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
- Liesel
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Anahid, dann hattest du wahrscheinlich noch nichts mit dem AG Nürnberg zu tun.
Teil 1:
AG Nürnberg schreibt mir, daß PfÜB nicht erlassen werden kann.
"Dem steht folgendes Hindernis entgegen:
Der Antrag unterliegt seit 01.03.2013 einem Vordruckzwang. Der von Ihnen eingereichte Vordruck entspricht nicht dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vordruck. Bitte reichen Sie den Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks erneut ein.
Informationen können auf der Internetseite des BMJ abgerufen werden:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche" target="blank ... _node.html"
Wäre ja schön zu wissen, was denen an meinem eingereichten Vordruck nicht gefällt.
Kann ja zurückschreiben, daß meine Glaskugel mir leider nicht verrät, welche Beanstandungen erhoben werden.![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Teil 2:
Hieraufhin hatte ich um Aufklärung gebeten, welche Beanstandungen erhoben werden, da dem Schreiben das ja überhaupt nicht zu entnehmen war und vorsorglich schon mal darauf hingewiesen, daß die Einreichung eines farblichen Vordrucks nicht notwendig ist unter Berufung auf den Beschluß des LG Dortmund.
Heute kommt ein Fax mit folgendem Wortlaut:
"Es wird darauf hingewiesen, daß mit Schreiben .... nicht bemängelt wurde, daß der PfÜB-Entwurf nicht in Farbe eingereicht wurde.
Bemängelt wurde, daß der von Ihnen eingereichte PfÜB-Entwurfin der Darstellung nicht vollständig dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vordruck entspricht. Das veröffentlichte Formblatt ist keine ungefähre Richtlinie, daher ist durch die Abweichungen in der Darstellung vom vorgeschriebenen Vordruck der Formblattzwang nicht erfüllt. Bitte beachten Sie dazu das Bundesgesetzblatt 40/2012 vom 31.08.2012, in welchem der zu verwendende Vordruck in rechtsverbindlicher Form veröffentlicht wurde.
Bitte reichen Sie den Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks erneut ein."
Ich habe den Vordruck von der Website des BMJ heruntergeladen und ausgefüllt.
Ich weiß immer noch nicht, was konkret beanstandet wird. Wenn ich jetzt nochmal das gleiche Formular ausfülle, sieht es doch wieder genauso aus.
Teil 1:
AG Nürnberg schreibt mir, daß PfÜB nicht erlassen werden kann.
"Dem steht folgendes Hindernis entgegen:
Der Antrag unterliegt seit 01.03.2013 einem Vordruckzwang. Der von Ihnen eingereichte Vordruck entspricht nicht dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vordruck. Bitte reichen Sie den Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks erneut ein.
Informationen können auf der Internetseite des BMJ abgerufen werden:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche" target="blank ... _node.html"
Wäre ja schön zu wissen, was denen an meinem eingereichten Vordruck nicht gefällt.
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Kann ja zurückschreiben, daß meine Glaskugel mir leider nicht verrät, welche Beanstandungen erhoben werden.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Teil 2:
Hieraufhin hatte ich um Aufklärung gebeten, welche Beanstandungen erhoben werden, da dem Schreiben das ja überhaupt nicht zu entnehmen war und vorsorglich schon mal darauf hingewiesen, daß die Einreichung eines farblichen Vordrucks nicht notwendig ist unter Berufung auf den Beschluß des LG Dortmund.
Heute kommt ein Fax mit folgendem Wortlaut:
"Es wird darauf hingewiesen, daß mit Schreiben .... nicht bemängelt wurde, daß der PfÜB-Entwurf nicht in Farbe eingereicht wurde.
Bemängelt wurde, daß der von Ihnen eingereichte PfÜB-Entwurfin der Darstellung nicht vollständig dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vordruck entspricht. Das veröffentlichte Formblatt ist keine ungefähre Richtlinie, daher ist durch die Abweichungen in der Darstellung vom vorgeschriebenen Vordruck der Formblattzwang nicht erfüllt. Bitte beachten Sie dazu das Bundesgesetzblatt 40/2012 vom 31.08.2012, in welchem der zu verwendende Vordruck in rechtsverbindlicher Form veröffentlicht wurde.
Bitte reichen Sie den Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks erneut ein."
Ich habe den Vordruck von der Website des BMJ heruntergeladen und ausgefüllt.
Ich weiß immer noch nicht, was konkret beanstandet wird. Wenn ich jetzt nochmal das gleiche Formular ausfülle, sieht es doch wieder genauso aus.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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- Anahid
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Nee stimmt Liesel, das Vergnügen mit Nürnberg hatte ich noch nicht. Aber mit verschiedenen Gerichten in ganz Deutschland. Wie gesagt, ich hatte bisher keine Probleme. Leg doch mal die Vordrucke nebeneinander; vielleicht siehst Du ja was die meinen? Ansonsten sag Bescheid, schick ich Dir meine Kristallkugel ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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Das ist total verwirrend, dass es bei jedem Gericht anders ist. Ich war auf einem Seminar zur Aufklärung der Sachpfändung.. dort hat die Referentin erzählt, dass es beim AG München abgeschafft wurde mit dem grünen Rand. Bei uns am Gericht wird total Wert drauf gelegt, dass sogar die Randbreite stimmt. Dass der Grünton noch nicht beanstandet wurde ist alles. ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Ich mein hier mal gelesen zu haben, dass der Vordruck in RA-Micro etwas kleiner/kürzer ist als der Vordruck von der Website des BMJ?!
Bisher habe ich noch keinen PfÜB nach neuem Recht machen müssen (zum Glück).
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Auch wenn´s aufwändiger ist - ich mache die Pfübse nur mit dem Formular des BMJ und schicke nur farbige weg. So kann ich schon mal sicher sein, dass Format und Farbe nicht moniert werden.
- Tigerle
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Liesel schau mal bei #128 vielleicht hilft Dir der Beschluss weiter.
Von München wurde folgendes veröffentlicht:
AG München: Anträge auf Erlass eines PfÜb wieder in schwarz-weiß möglich
Der Präsident des Amtsgerichts München hat die Rechtsanwaltskammer München am 26.03.2013 darüber informiert, dass das Amtsgericht München ab sofort nicht mehr die Einreichung von Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Gestalt eines Farbdrucks verlangt. Hintergrund ist, dass das Amtsgericht München seit 01.03.2013 entsprechende Anträge abgewiesen hatte, wenn kein Formular mit grünem Rand verwendet wurde. Die Rechtspfleger beriefen sich diesbezüglich auf einen Vordruckzwang entsprechend der Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt vom 31.08.2012 (BGBl. I S. 1822 ff). Nach Auskunft des Amtsgerichts München werden auch bereits eingereichte, nicht farbige Anträge nunmehr unverzüglich bearbeitet.
Von München wurde folgendes veröffentlicht:
AG München: Anträge auf Erlass eines PfÜb wieder in schwarz-weiß möglich
Der Präsident des Amtsgerichts München hat die Rechtsanwaltskammer München am 26.03.2013 darüber informiert, dass das Amtsgericht München ab sofort nicht mehr die Einreichung von Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Gestalt eines Farbdrucks verlangt. Hintergrund ist, dass das Amtsgericht München seit 01.03.2013 entsprechende Anträge abgewiesen hatte, wenn kein Formular mit grünem Rand verwendet wurde. Die Rechtspfleger beriefen sich diesbezüglich auf einen Vordruckzwang entsprechend der Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt vom 31.08.2012 (BGBl. I S. 1822 ff). Nach Auskunft des Amtsgerichts München werden auch bereits eingereichte, nicht farbige Anträge nunmehr unverzüglich bearbeitet.
- Pepples
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Die Farbe wurde bei Liesel aber nicht bemängelt. Das haben die mitgeteilt, aber eben nicht, was die bemängeln.Tigerle hat geschrieben:Liesel schau mal bei #128 vielleicht hilft Dir der Beschluss weiter.
Von München wurde folgendes veröffentlicht:
AG München: Anträge auf Erlass eines PfÜb wieder in schwarz-weiß möglich
Der Präsident des Amtsgerichts München hat die Rechtsanwaltskammer München am 26.03.2013 darüber informiert, dass das Amtsgericht München ab sofort nicht mehr die Einreichung von Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Gestalt eines Farbdrucks verlangt. Hintergrund ist, dass das Amtsgericht München seit 01.03.2013 entsprechende Anträge abgewiesen hatte, wenn kein Formular mit grünem Rand verwendet wurde. Die Rechtspfleger beriefen sich diesbezüglich auf einen Vordruckzwang entsprechend der Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt vom 31.08.2012 (BGBl. I S. 1822 ff). Nach Auskunft des Amtsgerichts München werden auch bereits eingereichte, nicht farbige Anträge nunmehr unverzüglich bearbeitet.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
- Liesel
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Tigerle, das Gericht hat geschrieben, daß nicht bemängelt wurde, daß der PfÜB nicht in Farbe eingereicht wurde. Hatte ja nach der ersten Monierung (die genauso nichtssagend war wie die zweite) auf den Beschlu0 des LG Dortmund hingewiesen, da ich davon ausgegangen bin, daß denen die grüne Farbe gefehlt hat.
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das AG Nürnberg hat mir nun den selben freundlichen Brief geschickt
Ich werd dann mal mit der RPfl telefonieren und mir sagen lassen, was denn bitteschön nicht passt. Soweit ich beim Vergleichen gesehen hab, unterscheiden sich das offizielle und das RA-Micro-Formular nicht.
Soviel zum Thema Erleichterung durch Formulare...![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich werd dann mal mit der RPfl telefonieren und mir sagen lassen, was denn bitteschön nicht passt. Soweit ich beim Vergleichen gesehen hab, unterscheiden sich das offizielle und das RA-Micro-Formular nicht.
Soviel zum Thema Erleichterung durch Formulare...
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