Pfändung sonstige Forderungen aus Vermögensauskunft

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wirbelwind1977
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#1

07.05.2013, 11:31

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Schuldner (S), der die Vermögensauskunft auf unseren Antrag hin jetzt abgegeben hat. Unter Pkt. 19 „Sonstige Forderungen“ der Vermögensauskunft hat er angegeben, dass er selbst eine Forderung aufgrund eines Vollstreckungsbescheides aus dem Jahre 2000 i.H.v. ca. 2.000,00 € gegen B. hat.

Nun stellt sich mir die Frage, wie ich diese Forderung für meinen Gläubiger pfänden kann?

Wenn ich einen PfüB mache und B. als Drittschuldner angebe, dann pfände ich ja nur den Anspruch. Muss ich nicht irgendwie S dazu bewegen, dass er die Forderung an uns abtritt und den Titel herausgibt? Wenn ja, wie sieht dann hier die praktische Umsetzung aus?

Hat das jemand von Euch schon mal gemacht bzw. kann mir Tipps geben?

Vielen Dank schon mal
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Anahid
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#2

07.05.2013, 11:37

Was willst Du denn noch pfänden außer den Zahlungsanspruch? Dir wird doch der Anspruch gepfändet und überwiesen. Nur gehe ich davon aus, dass bei B auch nix zu holen ist, wenn S da schon seit Jahren einen Titel hat.
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wirbelwind1977
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#3

07.05.2013, 11:40

Irgendwie dachte ich, S müsse die Forderung gegen B an uns abtreten :roll:

Ich gehe auch davon aus, dass bei B nix zu holen ist, aber unser Auftraggeber will das trotzdem pfänden lassen, da ich ja sowieso einen PfüB gegen den Arbeitgeber + Banken machen soll und nur 1x Gerichtskosten entstehen.
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#4

07.05.2013, 13:18

Na dann....frohes Pfänden. Da muss nix abgetreten werden.
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