ZV aus Beschluss über Gerichtskosten möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
fauna82
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 05.08.2008, 01:11
Beruf: Refa
Software: a-jur
Wohnort: Dresden

#1

07.05.2013, 10:14

Hallo zusammen,

die beiden Parteien des gerichtlichen Verfahrens haben sich geeinigt. Daraufhin erging vom Gericht ohne mündliche Verhandlung folgender Beschluss:

I. Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
II. Der Streitwert wird auf XXX festgesetzt.

Kann man aus solch einem Beschluss heraus die hälftigen Gerichtkosten vollstrecken? Oder brauche ich dafür erst noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss?

Vielen Dank schon mal im Voraus! :wink:
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#2

07.05.2013, 10:16

Du hast im Moment nur eine KostenGRUNDentscheidung und musst einen KfA machen um einen KfB zu bekommen, aus dem du vollstrecken kannst!
Benutzeravatar
fauna82
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 05.08.2008, 01:11
Beruf: Refa
Software: a-jur
Wohnort: Dresden

#3

07.05.2013, 10:46

Ah ok, vielen Dank!

:thx
Antworten